Förderverträge
Förderverträge bezeichnet eine Vertragsform im öffentlichen Förderwesen, in der Fördermittel an eine natürliche oder juristische Person für einen bestimmten Zweck vergeben werden. Sie schließen den formellen Zuwendungsbescheid nicht aus, ergänzen ihn aber durch vertragliche Pflichten. Typische Empfänger sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kulturelle Einrichtungen, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen.
Inhaltlich regeln Förderverträge Zweckbindung, Höhe der Fördersumme, Verwendungszeitraum, Auszahlungsvoraussetzungen und Meilensteine. Sie legen fest, welche Kosten
Der Ablauf beginnt typischerweise mit einer Antragstellung und Prüfung, gefolgt von der Erteilung eines Förderbescheids oder
Rechtlich bilden Förderverträge einen besonderen Abschnitt des Zuwendungsrechts. Sie müssen im Einklang mit EU-Beihilferegeln stehen, insbesondere