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Förderverträge

Förderverträge bezeichnet eine Vertragsform im öffentlichen Förderwesen, in der Fördermittel an eine natürliche oder juristische Person für einen bestimmten Zweck vergeben werden. Sie schließen den formellen Zuwendungsbescheid nicht aus, ergänzen ihn aber durch vertragliche Pflichten. Typische Empfänger sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen, kulturelle Einrichtungen, Unternehmen oder gemeinnützige Organisationen.

Inhaltlich regeln Förderverträge Zweckbindung, Höhe der Fördersumme, Verwendungszeitraum, Auszahlungsvoraussetzungen und Meilensteine. Sie legen fest, welche Kosten

Der Ablauf beginnt typischerweise mit einer Antragstellung und Prüfung, gefolgt von der Erteilung eines Förderbescheids oder

Rechtlich bilden Förderverträge einen besonderen Abschnitt des Zuwendungsrechts. Sie müssen im Einklang mit EU-Beihilferegeln stehen, insbesondere

förderfähig
sind,
welche
Nachweise
(Verwendungsnachweise,
Zwischen-
oder
Endberichte)
erbracht
werden
müssen,
und
welche
Prüf-
bzw.
Kontrollrechte
der
Fördergeber
hat.
Weiterhin
können
Auflagen
zu
Beschaffungs-
und
Vergaberegeln,
Transparenz-
und
Compliance-Anforderungen
sowie
Rückzahlungs-
oder
Verwendungsnachweispflichten
vorgesehen
sein.
der
unmittelbaren
Ausarbeitung
eines
Fördervertrags.
Nach
Auszahlung
der
Mittel
erfolgt
die
laufende
Begleitung
durch
Berichte
und
Audits,
am
Ende
steht
gegebenenfalls
ein
Abschlussbericht.
Bei
Nichterfüllung
der
vertraglichen
Vorgaben
kann
die
Förderung
ganz
oder
teilweise
zurückgefordert,
gekürzt
oder
beendet
werden.
bei
EU-Förderung
oder
Beihilfevorschriften,
und
ggf.
öffentliches
Vergaberecht
beachten.
Förderverträge
unterscheiden
sich
je
nach
Förderprogramm,
Rechtskreis
und
Förderorgan,
bleiben
aber
in
der
Regel
auf
eine
Zweckbindung
und
entsprechende
Berichtspflichten
ausgerichtet.