EUBeihilferegeln
EU-Beihilferegeln regeln staatliche Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten, die Unternehmen oder Wirtschaftszweige begünstigen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern, während zugleich wichtige öffentliche Ziele wie regionale Entwicklung, Forschung, Umwelt- oder Sozialpolitik gefördert werden.
Rechtliche Grundlage bilden die Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist meist eine Notifizierung durch den Mitgliedstaat. Ausnahmen bestehen durch
Typische Beihilfeformen umfassen Zuschüsse, zinsgünstige oder garantiert Darlehen, Bürgschaften, Steuererleichterungen, Beteiligungen des Staates an Unternehmen sowie
Das Beihilfenrecht unterscheidet zwischen Beihilfen mit Genehmigungspflicht, automatisch genehmigten Blockmaßnahmen (Block Exemption) und De-minimis-Hilfen. Die Rechtslage
Zusammengefasst dient das EU-Beihilferecht dem fairen Wettbewerb im Binnenmarkt, während es gezielt öffentliche Ziele unterstützt.