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EUBeihilferegeln

EU-Beihilferegeln regeln staatliche Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten, die Unternehmen oder Wirtschaftszweige begünstigen. Ziel ist es, Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt zu verhindern, während zugleich wichtige öffentliche Ziele wie regionale Entwicklung, Forschung, Umwelt- oder Sozialpolitik gefördert werden.

Rechtliche Grundlage bilden die Artikel 107 bis 109 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist meist eine Notifizierung durch den Mitgliedstaat. Ausnahmen bestehen durch

Typische Beihilfeformen umfassen Zuschüsse, zinsgünstige oder garantiert Darlehen, Bürgschaften, Steuererleichterungen, Beteiligungen des Staates an Unternehmen sowie

Das Beihilfenrecht unterscheidet zwischen Beihilfen mit Genehmigungspflicht, automatisch genehmigten Blockmaßnahmen (Block Exemption) und De-minimis-Hilfen. Die Rechtslage

Zusammengefasst dient das EU-Beihilferecht dem fairen Wettbewerb im Binnenmarkt, während es gezielt öffentliche Ziele unterstützt.

(TFEU).
Die
Europäische
Kommission
prüft
Beihilfen
auf
Vereinbarkeit
mit
dem
Binnenmarkt.
Sie
kann
Beihilfen
genehmigen,
mit
Auflagen
verbinden
oder
untersagen;
in
bestimmten
Fällen
erfolgt
auch
eine
Rückforderung
bereits
gezahlter
Beihilfen,
falls
später
festgestellt
wird,
dass
sie
Wettbewerbsregeln
verletzt.
Blockexemptionsregelungen
(GBER)
sowie
die
De-minimis-Regelung,
nach
denen
kleine
Beihilfen
bis
zu
festgelegten
Schwellenwerten
ohne
individuelle
Genehmigung
zulässig
sind.
Vorteile
bei
Beschaffung
oder
regionalen
Fördermaßnahmen.
Auch
sektorale
Hilfen,
Umwelt-
oder
Forschungssubventionen
fallen
darunter.
wird
regelmäßig
angepasst,
um
neue
politische
Prioritäten
zu
berücksichtigen,
etwa
in
Bereichen
Forschung,
Klima,
Strukturpolitik
oder
regionaler
Entwicklung.