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förderfähig

Förderfähig bedeutet im deutschen Sprachraum, dass ein Vorhaben, eine Maßnahme oder bestimmte Kosten im Rahmen eines Förderprogramms finanzielle Unterstützung erhalten können. Der Begriff wird in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet und hängt von den Kriterien der jeweiligen Förderinstitution ab. Förderfähigkeit bestimmt, ob Zuschüsse, Darlehen oder andere Förderformen für das Vorhaben infragekommen und in welchem Umfang.

Als „förderfähige Kosten“ gelten diejenigen Ausgaben, die ausdrücklich im Förderprogramm aufgeführt sind oder durch dessen Richtlinien

Die Förderfähigkeit hängt von mehreren Kriterien ab, darunter der Zweck des Vorhabens, der Standort, die Rechtsform

Der Prozess umfasst typischerweise Antragstellung, Prüfung der Förderfähigkeit, Förderentscheidung, Umsetzung des Vorhabens und später die Nachweise

gedeckt
werden.
Dazu
können
Investitionen,
Personalkosten,
Material-
und
Sachkosten,
Reisen
oder
Dienstleistungen
von
Subunternehmern
gehören.
Welche
Kosten
tatsächlich
erstattungsfähig
sind,
wird
im
Zuwendungsbescheid
oder
in
den
Förderbestimmungen
festgelegt.
Oft
bleiben
Verwaltungskosten,
privat
veranlasste
Ausgaben
oder
Kosten
außerhalb
der
Förderperiode
unberücksichtigt.
Umsatzsteuer
wird
je
nach
Programm
unterschiedlich
bewertet;
manche
Programme
erkennen
sie
nicht
an,
andere
schreiben
eine
Erstattung
zu.
des
Antragstellers,
Größe
des
Unternehmens
oder
der
Einrichtung,
der
Art
der
Maßnahme
und
die
geplante
Förderquote.
Häufig
müssen
das
Vorhaben
mit
bestimmten
Zielen
übereinstimmen
(etwa
Innovation,
Umwelt,
Beschäftigung)
und
innerhalb
eines
festgelegten
Zeitraums
umgesetzt
werden.
der
Mittelverwendung
sowie
Prüfungen
durch
die
Förderstelle.
Förderfähigkeit
ist
deshalb
programm-
und
landesspezifisch;
vor
einer
Antragstellung
sollten
Richtlinien
gelesen
und
gegebenenfalls
fachliche
Beratung
in
Anspruch
genommen
werden.