Freistellungsverordnungen
Freistellungsverordnungen sind Rechtsakte des öffentlichen Rechts, die bestimmten Personenkreisen, Rechtsverhältnissen oder Sachverhalten eine Befreiung von gesetzlich vorgesehenen Pflichten gewähren. Sie dienen dazu, bürokratische Belastungen zu verringern, Härtefälle zu berücksichtigen und gesetzliche Ziele effizienter umzusetzen. Freistellungsverordnungen schaffen damit eine flexible, fallbezogene Gestaltung von Pflichten innerhalb des Rahmens, den das zugrunde liegende Gesetz vorgibt.
Inhaltlich regeln sie typischerweise, wer freigestellt wird, in welchem Umfang und für welche Dauer, welche Voraussetzungen
Anwendungsbereiche finden sich in verschiedenen Politikfeldern, etwa Steuer- oder Sozialversicherungsangelegenheiten, Arbeits- oder Bildungsbereich, Verwaltungspflichten, Forschungsförderung, Not-
Gegen Freistellungsverordnungen bestehen wie bei anderen Rechtsakten Rechtsmittel- und Überprüfungswege; sie stehen im Spannungsverhältnis zu individuellen