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Freistellungsverordnungen

Freistellungsverordnungen sind Rechtsakte des öffentlichen Rechts, die bestimmten Personenkreisen, Rechtsverhältnissen oder Sachverhalten eine Befreiung von gesetzlich vorgesehenen Pflichten gewähren. Sie dienen dazu, bürokratische Belastungen zu verringern, Härtefälle zu berücksichtigen und gesetzliche Ziele effizienter umzusetzen. Freistellungsverordnungen schaffen damit eine flexible, fallbezogene Gestaltung von Pflichten innerhalb des Rahmens, den das zugrunde liegende Gesetz vorgibt.

Inhaltlich regeln sie typischerweise, wer freigestellt wird, in welchem Umfang und für welche Dauer, welche Voraussetzungen

Anwendungsbereiche finden sich in verschiedenen Politikfeldern, etwa Steuer- oder Sozialversicherungsangelegenheiten, Arbeits- oder Bildungsbereich, Verwaltungspflichten, Forschungsförderung, Not-

Gegen Freistellungsverordnungen bestehen wie bei anderen Rechtsakten Rechtsmittel- und Überprüfungswege; sie stehen im Spannungsverhältnis zu individuellen

erfüllt
sein
müssen,
welche
Nachweise
vorzulegen
sind,
welches
Verwaltungsverfahren
gilt
und
wie
lange
die
Befreiung
wirksam
bleibt.
Sie
legen
außerdem
fest,
ob
eine
Freistellung
befristet
oder
unbefristet
ist
und
ob
sie
widerrufen
oder
verlängert
werden
kann.
Rechtsgrundlagen
sind
Ermächtigungen
in
Gesetzen
oder
anderen
Rechtsakten;
sie
müssen
verfassungs-
und
unionsrechtlichen
Vorgaben
entsprechen
und
unterliegen
dem
Rechtsweg
wie
anderen
Verordnungen.
und
Katastrophenmanagement
sowie
bei
bestimmten
Umwelt-
oder
Sicherheitsauflagen.
Typische
Inhalte
betreffen
Fristverlängerungen,
Aussetzungen
von
Nachweispflichten,
Befreiungen
von
Gebühren
oder
von
bestimmten
Melde-
bzw.
Dokumentationspflichten.
Verwaltungsakten
und
müssen
mit
dem
übergeordneten
Gesetz
vereinbar
bleiben.