Sozialversicherungsangelegenheiten
Sozialversicherungsangelegenheiten bezeichnet Angelegenheiten rund um das deutsche Sozialversicherungssystem. Dazu gehören die Beantragung, Prüfung und Zahlung von Leistungen sowie die Festsetzung von Beiträgen und Ansprüchen in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung. Der Begriff umfasst auch Verfahren zur Klärung von Rechten und Pflichten der Versicherten, Arbeitgeber und der zuständigen Träger sowie die Koordination von Sozialversicherungsansprüchen im Inland und in grenzüberschreitenden Fällen der Europäischen Union. Ziel ist die Absicherung von Lebensunterhalt, Gesundheitsversorgung und Arbeitsfähigkeit bei Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Das System gliedert sich in fünf Zweige: Krankenversicherung und Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie Unfallversicherung. Die Kranken-
Die Verwaltung erfolgt durch die zuständigen Träger und Institutionen, teils auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs. Rechtsgrundlagen bilden