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Forderungsdurchsetzung

Forderungsdurchsetzung bezeichnet im Zivilrecht den gesamten Prozess, durch den ein Gläubiger einen Anspruch gegen einen Schuldner durchsetzt und letztlich die verlangte Leistung erhält. Der Begriff umfasst sowohl prä-gerichtliche Maßnahmen als auch gerichtliche Schritte bis hin zur Zwangsvollstreckung. Voraussetzung ist in der Regel ein tituliertes Recht: ein Vollstreckungstitel wie Urteil, Vollstreckungsbescheid oder eine notarielle Urkunde, die die Durchsetzung ermöglicht.

Ablauf

Prägerichtliche Durchsetzung: Zunächst versucht man oft außergerichtlich eine Zahlung zu erreichen. Scheitert dies, kann ein Mahnbescheid

Gerichtliche Durchsetzung: Wird der Anspruch bestritten oder der Mahnbescheid nicht ausreicht, kann eine Klage erhoben werden.

Zwangsvollstreckung: Auf der Grundlage des Vollstreckungstitels werden Zwangsmaßnahmen durchgeführt. Typische Instrumente sind Pfändungen von Einkommen, Konten

Rechtsdurchsetzung im Ausland: Bei grenzüberschreitenden Forderungen können europäische oder internationale Vollstreckungsverfahren zur Anwendung kommen.

Siehe auch: Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Pfändung, Zwangsversteigerung, Vollstreckungsbescheid.

nach
dem
Mahnverfahren
beantragt
werden.
Er
ist
ein
gerichtlicher
Zahlungsbefehl,
der
dem
Schuldner
eine
Frist
setzt.
Bestreitet
der
Schuldner
den
Anspruch
nicht
oder
bestätigt
er
die
Forderung,
kann
der
Gläubiger
auf
einen
Vollstreckungsbescheid
hinarbeiten.
Mit
einem
gerichtlichen
Urteil
oder
einem
Vollstreckungsbescheid
erlischt
der
Widerstand
des
Schuldners
und
der
Gläubiger
erhält
die
Rechtsgrundlage
für
Maßnahmen
der
Zwangsvollstreckung.
oder
sonstigen
Vermögensgegenständen,
Drittpfändungen,
Zwangsversteigerung
oder
Zwangsverwaltung
von
Immobilien.
Für
bestimmte
Vermögenswerte
gibt
es
spezielle
Verfahren,
etwa
die
Lohnpfändung
oder
Kontopfändung.