Fondskosten
Fondskosten bezeichnet alle Gebühren und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einem Investmentfonds anfallen. Dazu gehören laufende Kosten, die jährlich anfallen, sowie ggf. Einmalkosten beim Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen. Fondskosten reduzieren die Rendite des Fonds. In Fondsunterlagen werden sie oft zusammengefasst als Gesamtkostenquote (TER) ausgewiesen, ergänzt durch Hinweise zu Einmalkosten.
Laufende Kosten umfassen Verwaltungsgebühr, Depot- und Verwaltungsaufwand, Buchführung, Aufsichtskosten und häufig auch Transaktionskosten des Portfolios. Einmalkosten
Die Gesamtkostenquote (TER) setzt die laufenden Kosten eines Fonds pro Jahr in Prozent des Fondsvermögens fest.
Kosten beeinflussen die Netto-Rendite insbesondere über längere Anlagezeiträume, da sich Gebühren periodisch auf das Kapital auswirken.
Regulatorisch müssen Fonds Kosten transparent darstellen. In der EU gelten UCITS-Vorschriften und MiFID II, die Kosten