Aufsichtskosten
Aufsichtskosten bezeichnet allgemein die Kosten, die durch Überwachung, Kontrolle oder Aufsicht von Aktivitäten, Einrichtungen oder Prozessen entstehen. Der Begriff umfasst Ausgaben, die notwendig sind, um gesetzliche Vorgaben, Sicherheitsstandards, Qualitätsanforderungen oder Governance-Anforderungen zu erfüllen.
Der Einsatzbereich von Aufsichtskosten ist vielfältig. In der Unternehmensführung fallen Kosten für Aufsichtsgremien wie Aufsichtsrat und
Verrechnung und Buchführung: Aufsichtskosten werden üblicherweise als Gemeinkosten (Overhead) oder indirekte Kosten geführt. Sie können pauschal,
Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen: Die konkrete Definition und der Umfang der Aufsichtskosten richten sich nach vertraglichen
Beispiele: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft verlangt Verwaltungs- und Aufsichtskosten als Teil der Nebenkostenabrechnung. Eine Kindertagesstätte zahlt Aufsichtskosten für
Zu beachten ist, dass der Begriff je nach Kontext unterschiedlich definiert sein kann; bei konkreten Fällen