Fluggastrechte
Fluggastrechte bezeichnet die Rechte von Flugpassagieren bei Flugproblemen, insbesondere innerhalb der Europäischen Union. Die wichtigsten Regelungen stammen aus der EU-Verordnung Nr. 261/2004, ergänzt durch nationale Gesetze und Durchsetzungsstellen der Mitgliedstaaten. Sie betreffen Verspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung und Überbuchung sowie die damit verbundenen Betreuungs- und Informationspflichten der Fluggesellschaften.
Geltungsbereich: Die Verordnung gilt grundsätzlich für Flüge, die ab einem EU-Flughafen starten, und für Flüge in
Entschädigung und Ansprüche: Bei Verspätungen oder Annullierungen, die zu einer Ankunftsverzögerung von mindestens drei Stunden führen,
Pflichten der Fluggesellschaften: Bei Verspätungen oder Annullierungen müssen Passagiere unverzüglich informiert werden, erhalten Verpflegung und gegebenenfalls
Vorgehen und Durchsetzung: Ansprüche sind in der Regel beim Flugunternehmen geltend zu machen; Belege sollten gesammelt