Fixgeschäfte
Fixgeschäfte sind eine Form von Termingeschäften im Zivilrecht, bei denen die Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung an einem fest bestimmten Zeitpunkt oder Datum erfolgen muss. Der festgelegte Termin ist maßgeblich, sodass die Erfüllung nicht flexibel verschoben werden darf. Fixgeschäfte dienen der Sicherung von Zeitpunkten, bei denen Pünktlichkeit besonders wichtig ist, zum Beispiel bei Lieferungen, die von einem konkreten Zeitpunkt an abhängen.
Es wird zwischen zwei Formen unterschieden: dem echten (echtes) Fixgeschäft und dem unechten Fixgeschäft. Ein echtes
Die Rechtsfolge eines fixgeschäfts setzt meist schon mit dem Ablauf des festgelegten Zeitpunkts ein Verzug ein.
Typische Anwendungsgebiete sind Lieferverträge mit festem Lieferdatum, die Lieferung von verderblichen Waren oder Veranstaltungen, bei denen