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Fixgeschäfte

Fixgeschäfte sind eine Form von Termingeschäften im Zivilrecht, bei denen die Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung an einem fest bestimmten Zeitpunkt oder Datum erfolgen muss. Der festgelegte Termin ist maßgeblich, sodass die Erfüllung nicht flexibel verschoben werden darf. Fixgeschäfte dienen der Sicherung von Zeitpunkten, bei denen Pünktlichkeit besonders wichtig ist, zum Beispiel bei Lieferungen, die von einem konkreten Zeitpunkt an abhängen.

Es wird zwischen zwei Formen unterschieden: dem echten (echtes) Fixgeschäft und dem unechten Fixgeschäft. Ein echtes

Die Rechtsfolge eines fixgeschäfts setzt meist schon mit dem Ablauf des festgelegten Zeitpunkts ein Verzug ein.

Typische Anwendungsgebiete sind Lieferverträge mit festem Lieferdatum, die Lieferung von verderblichen Waren oder Veranstaltungen, bei denen

Fixgeschäft
liegt
vor,
wenn
der
festgelegte
Termin
wesentlich
für
die
Leistungsverpflichtung
ist;
eine
verspätete
Erfüllung
gilt
als
Total-
oder
Teilbrechung
des
Vertrags,
und
der
Gläubiger
kann
den
Vertrag
in
der
Regel
sofort
kündigen
oder
Schadenersatz
verlangen,
ohne
eine
Nachfrist
setzen
zu
müssen.
Beim
unechten
Fixgeschäft
bleibt
der
Termin
zwar
maßgeblich,
jedoch
ist
eine
verspätete
Erfüllung
nicht
automatisch
völlig
ausgeschlossen;
der
Vertrag
kann
weiter
bestehen,
während
der
Gläubiger
Ansprüche
wegen
Verzugs
geltend
machen
kann
oder
Schadenersatz
verlangt,
je
nach
Einzelfall.
Ohne
besondere
Mahnung
kann
der
Gläubiger
aus
dem
Vertrag
aussteigen
oder
Ansprüche
geltend
machen,
wenn
die
Leistung
am
festgesetzten
Termin
nicht
erfolgt.
Fixgeschäfte
helfen,
Risiken
von
Verzögerungen
zu
verringern
und
klare
Erwartungen
hinsichtlich
der
zeitlichen
Erfüllung
zu
schaffen.
der
Zeitpunkt
der
Erbringung
entscheidend
ist.