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Fassadeneingriff

Fassadeneingriff bezeichnet in der Baubranche jeden Eingriff in die äußere Gebäudehaut, der deren Erscheinungsbild, Tragwerklichkeit oder Leistungsfähigkeit beeinflusst. Dazu gehören Änderungen an Außenwänden, Fassadenverkleidungen, Fenster- und Türöffnungen, Balkone, ornamentale Details sowie energetische Maßnahmen wie Dämmung oder neue Verglasungen.

Ziele und Typen umfassen Modernisierung, Sanierung, energetische Optimierung, Brandschutz oder Anpassung an neue Nutzungen. Typische Maßnahmen

Rechtlicher Rahmen: In vielen Ländern bedarf der Fassadeneingriff der Baubehörde. Bei denkmalgeschützten Fassaden ist in der

Ablauf: Typischerweise beginnt der Prozess mit Vorplanung und Abstimmung, gefolgt von statischer Prüfung, Architekten- bzw. Fachplanerarbeitung,

Auswirkungen: Fassadeneingriffe beeinflussen das äußere Erscheinungsbild, das Stadtbild, den Energieverbrauch und den Wartungsaufwand. Sie erfordern sorgfältige

sind
der
Austausch
oder
die
Erneuerung
von
Fenstern,
die
Anbringung
oder
Erneuerung
einer
hinterlüfteten
Fassade,
Dämmverbundsysteme,
Sonnenschutz
sowie
die
Umgestaltung
von
Eingangs-
und
Fassadenarrangements.
In
historischen
Gebäuden
erfolgt
der
Eingriff
häufig
behutsam,
um
Denkmaleigenschaften
zu
erhalten.
Regel
eine
Genehmigung
der
Denkmalschutzbehörde
erforderlich;
energetische
Maßnahmen
müssen
mit
geltenden
Vorschriften
wie
dem
Gebäudeenergiegesetz
(GEG)
in
Einklang
stehen.
Lokale
Bauordnungen
können
zusätzliche
Anforderungen
stellen.
Genehmigungen
und
Ausschreibung.
Die
Ausführung
erfolgt
durch
spezialisierte
Fassadenbauer,
mit
regelmäßigen
Kontrollen
zu
Brandschutz,
Wärmedämmung,
Schallschutz
und
Wartung.
Abstimmung
von
Architektur,
Tragwerk
und
Regularien.