Fassadeneingriff
Fassadeneingriff bezeichnet in der Baubranche jeden Eingriff in die äußere Gebäudehaut, der deren Erscheinungsbild, Tragwerklichkeit oder Leistungsfähigkeit beeinflusst. Dazu gehören Änderungen an Außenwänden, Fassadenverkleidungen, Fenster- und Türöffnungen, Balkone, ornamentale Details sowie energetische Maßnahmen wie Dämmung oder neue Verglasungen.
Ziele und Typen umfassen Modernisierung, Sanierung, energetische Optimierung, Brandschutz oder Anpassung an neue Nutzungen. Typische Maßnahmen
Rechtlicher Rahmen: In vielen Ländern bedarf der Fassadeneingriff der Baubehörde. Bei denkmalgeschützten Fassaden ist in der
Ablauf: Typischerweise beginnt der Prozess mit Vorplanung und Abstimmung, gefolgt von statischer Prüfung, Architekten- bzw. Fachplanerarbeitung,
Auswirkungen: Fassadeneingriffe beeinflussen das äußere Erscheinungsbild, das Stadtbild, den Energieverbrauch und den Wartungsaufwand. Sie erfordern sorgfältige