Home

Evaluationspflichten

Evaluationspflichten bezeichnet Pflichten von Organisationen, Programme oder Projekten, systematisch zu prüfen, ob Maßnahmen ihre Ziele erreichen, welche Ressourcen sie verbrauchen und welche Nebenwirkungen auftreten. Sie gehören oft zu rechtlichen, vertraglichen oder politischen Anforderungen und können sich auf öffentliche Einrichtungen, private Träger mit Fördermitteln oder Unternehmen beziehen.

Umfang und Geltungsbereich: Je nach Rechtsordnung und Förderbedingungen können Evaluationspflichten unterschiedliche Phasen betreffen, von der Planungsphase

Durchführung: Evaluationspflichten beruhen meist auf einer geplanten Evaluation; Methodenvielfalt (qualitativ, quantitativ, mixed methods), Indikatoren, Theory of

Berichtspflichten: Ergebnisse werden in Evaluationsberichten zusammengefasst, oft mit Empfehlungen, die in Folgeprojekten oder Haushaltsbeschlüssen berücksichtigt werden.

Rechtliche Bedeutung: Die Nichteinhaltung kann Rechtsfolgen haben, z. B. Ausschluss von Fördermitteln, Regress, oder Verstärkung von

Standards und Beispiele: In vielen Ländern orientieren sich Evaluationspflichten an anerkannten Standards wie den OECD-DAC-Evaluationskriterien; Beispiele

über
die
Umsetzung
bis
zur
Nachbereitung.
Typische
Gegenstände
sind
Wirksamkeit,
Effizienz,
Relevanz,
Kohärenz,
Transparenz
und
Nachhaltigkeit
der
Maßnahmen.
Change
oder
Logikmodelle,
Baselines,
Kontroll-
oder
Vergleichsgruppen,
Datenerhebung,
Stakeholder-Einbindung.
Häufig
gehören
auch
regelmäßige
Zwischenberichte
sowie
eine
Veröffentlichungspflicht
oder
Vorlagepflicht
an
einen
Fördermittelgeber
dazu.
Rechenschaftspflichten.
Datenschutz
und
Teilhaberechte
sind
in
der
Praxis
bei
Evaluationsarbeiten
zu
beachten.
finden
sich
in
Bildungs-,
Sozial-
oder
Entwicklungsprogrammen.