Evaluationspflichten
Evaluationspflichten bezeichnet Pflichten von Organisationen, Programme oder Projekten, systematisch zu prüfen, ob Maßnahmen ihre Ziele erreichen, welche Ressourcen sie verbrauchen und welche Nebenwirkungen auftreten. Sie gehören oft zu rechtlichen, vertraglichen oder politischen Anforderungen und können sich auf öffentliche Einrichtungen, private Träger mit Fördermitteln oder Unternehmen beziehen.
Umfang und Geltungsbereich: Je nach Rechtsordnung und Förderbedingungen können Evaluationspflichten unterschiedliche Phasen betreffen, von der Planungsphase
Durchführung: Evaluationspflichten beruhen meist auf einer geplanten Evaluation; Methodenvielfalt (qualitativ, quantitativ, mixed methods), Indikatoren, Theory of
Berichtspflichten: Ergebnisse werden in Evaluationsberichten zusammengefasst, oft mit Empfehlungen, die in Folgeprojekten oder Haushaltsbeschlüssen berücksichtigt werden.
Rechtliche Bedeutung: Die Nichteinhaltung kann Rechtsfolgen haben, z. B. Ausschluss von Fördermitteln, Regress, oder Verstärkung von
Standards und Beispiele: In vielen Ländern orientieren sich Evaluationspflichten an anerkannten Standards wie den OECD-DAC-Evaluationskriterien; Beispiele