Erteilungen
Erteilungen bezeichnet im Deutschen den Akt des Erteilens, also des Gewährens, Ausstellens oder Zuwendens eines Rechts, einer Genehmigung, einer Bescheinigung oder ähnlicher Rechtsleistungen durch eine zuständige Behörde oder eine befugte Stelle. Der Begriff wird vor allem in Verwaltungs- und Rechtskontexten verwendet und beschreibt den formalen Abschluss eines Antragsprozesses zugunsten einer Berechtigten oder eines Berechtigten.
Der Infinitiv erteilen bedeutet allgemein „jemandem etwas gewähren“ oder „eine Genehmigung ausstellen“. In der Praxis erfolgt
Typische Anwendungsbereiche sind die Erteilung einer Genehmigung oder Lizenz (z. B. Baugenehmigung, Betriebslizenz), die Erteilung einer
Wirkung und Rechtsfolgen: Mit der Erteilung entstehen dem Berechtigten konkrete Rechte, oft unter bestimmten Auflagen. Erteilte