Home

Arbeitserlaubnis

Arbeitserlaubnis bezeichnet allgemein die behördliche Genehmigung, in einem bestimmten Land einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. In deutschsprachigen Regionen wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Deutschland genutzt. Für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union ist eine Arbeitserlaubnis in der Regel Voraussetzung, um eine Tätigkeit aufzunehmen. Für EU-, EWR- und Schweiz-Bürger gilt die Freizügigkeit; dort benötigen sie grundsätzlich keine gesonderte Arbeitserlaubnis, können aber je nach Aufenthaltstitel an Meldepflichten oder Berichtsverfahren gebunden sein.

In Deutschland ist die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit oft Bestandteil des Aufenthaltstitels. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel

Begrifflichkeiten wie Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, Beschäftigungserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung werden teilweise synonym verwendet. Die EU Blue Card

In anderen Ländern unterscheiden sich die Regelungen: In Österreich existieren Beschäftigungsbewilligungen; in der Schweiz Arbeitsbewilligungen. Generell

Nützliche Hinweise: Bei der Planung eines Arbeitsaufenthalts ist es ratsam, frühzeitig Informationen von der Ausländerbehörde, der

eine
Erlaubnis
zur
Beschäftigung,
die
von
der
Ausländerbehörde
in
Zusammenarbeit
mit
der
Bundesagentur
für
Arbeit
erteilt
wird.
Vor
der
Einstellung
prüft
die
Agentur
zunächst,
ob
aufgrund
der
Arbeitsmarktlage
ein
Beschäftigungsüberhang
besteht
(Arbeitsmarktprüfung).
Bestimmte
Berufe
oder
Qualifikationen
(z.
B.
Wissenschaft,
hochqualifizierte
Fachkräfte
wie
die
EU
Blue
Card)
können
Ausnahme-
oder
vereinfachte
Verfahren
haben.
Die
Erlaubnis
ist
häufig
an
einen
konkreten
Job
oder
Arbeitgeber
gebunden;
Wechsel
des
Arbeitgebers
erfordert
in
der
Regel
eine
neue
Genehmigung.
ist
eine
auf
längere
Sicht
angelegte
Aufenthaltserlaubnis
mit
einer
integrierten
Arbeitserlaubnis
für
hochqualifizierte
Fachkräfte,
die
unter
bestimmten
Gehalts-
und
Qualifikationskriterien
arbeitet.
gilt,
dass
eine
Arbeitsaufnahme
ohne
gültige
Erlaubnis
rechtswidrig
ist
und
zu
Bußgeldern,
Ausweisung
oder
Rückforderungen
von
Ansprüchen
führen
kann.
Arbeitsagentur
oder
der
Botschaft
einzuholen,
da
die
Verfahren
je
nach
Herkunftsland,
Qualifikation
und
Arbeitsstelle
variieren.