Arbeitserlaubnis
Arbeitserlaubnis bezeichnet allgemein die behördliche Genehmigung, in einem bestimmten Land einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. In deutschsprachigen Regionen wird der Begriff vor allem im Zusammenhang mit Deutschland genutzt. Für Staatsangehörige außerhalb der Europäischen Union ist eine Arbeitserlaubnis in der Regel Voraussetzung, um eine Tätigkeit aufzunehmen. Für EU-, EWR- und Schweiz-Bürger gilt die Freizügigkeit; dort benötigen sie grundsätzlich keine gesonderte Arbeitserlaubnis, können aber je nach Aufenthaltstitel an Meldepflichten oder Berichtsverfahren gebunden sein.
In Deutschland ist die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit oft Bestandteil des Aufenthaltstitels. Drittstaatsangehörige benötigen in der Regel
Begrifflichkeiten wie Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit, Beschäftigungserlaubnis oder Arbeitsgenehmigung werden teilweise synonym verwendet. Die EU Blue Card
In anderen Ländern unterscheiden sich die Regelungen: In Österreich existieren Beschäftigungsbewilligungen; in der Schweiz Arbeitsbewilligungen. Generell
Nützliche Hinweise: Bei der Planung eines Arbeitsaufenthalts ist es ratsam, frühzeitig Informationen von der Ausländerbehörde, der