Home

Ermittlungsergebnissen

Ermittlungsergebnisse bezeichnet in der deutschen Fachsprache die Erkenntnisse, die aus einer formellen Ermittlung gewonnen werden. Sie fassen festgestellte Tatsachen, Beweismittel und daraus abgeleitete Schlüsse zusammen und dienen der weiteren rechtlichen oder organisatorischen Bewertung. Der Begriff wird vor allem im juristischen Umfeld verwendet, kann sich aber auch auf Ergebnisse aus behördlichen oder wissenschaftlichen Untersuchungen beziehen.

Anwendungsfelder reichen von Polizei- und Staatsanwaltschaftsermittlungen über behördliche Untersuchungen bis zu internen Ermittlungen in Unternehmen oder

Typische Bestandteile eines Ermittlungsergebnisses sind die Ausgangsfragen, der Untersuchungsumfang, angewandte Methoden, aufgefundene Beweismittel, relevante Tatsachenfeststellungen sowie

Verbreitung und Rechtsfolgen: Je nach Zuständigkeit kann über Ermittlungsergebnisse öffentlich berichtet oder intern beschränkt informiert werden.

Forschungs-
und
Auditprozessen.
In
Gerichtsverfahren
dienen
die
Ermittlungsergebnisse
als
Grundlage
für
Entscheidungen,
obwohl
sie
nicht
notwendigerweise
eine
rechtskräftige
Feststellung
der
Schuld
darstellen;
Beweiswürdigung
und
endgültige
Feststellungen
erfolgen
meist
im
Urteil.
Schlussfolgerungen
oder
Empfehlungen.
Die
Ergebnisse
werden
sachlich
dokumentiert,
nachvollziehbar
begründet
und
in
einem
Bericht
zusammengefasst.
Wichtige
Unterscheidungen
bestehen
zu
vorläufigen
Ergebnissen,
die
sich
im
Verlauf
weiterer
Untersuchungen
ändern
können,
und
zu
rechtsverbindlichen
Entscheidungen
wie
Urteilen
oder
Verfügungen.
Sie
dienen
der
Transparenz
gegenüber
Betroffenen
und
Aufsichtsorganen
und
bilden
in
vielen
Fällen
die
Grundlage
weiterer
behördlicher
oder
gerichtlicher
Schritte.