Ermittlungsergebnissen
Ermittlungsergebnisse bezeichnet in der deutschen Fachsprache die Erkenntnisse, die aus einer formellen Ermittlung gewonnen werden. Sie fassen festgestellte Tatsachen, Beweismittel und daraus abgeleitete Schlüsse zusammen und dienen der weiteren rechtlichen oder organisatorischen Bewertung. Der Begriff wird vor allem im juristischen Umfeld verwendet, kann sich aber auch auf Ergebnisse aus behördlichen oder wissenschaftlichen Untersuchungen beziehen.
Anwendungsfelder reichen von Polizei- und Staatsanwaltschaftsermittlungen über behördliche Untersuchungen bis zu internen Ermittlungen in Unternehmen oder
Typische Bestandteile eines Ermittlungsergebnisses sind die Ausgangsfragen, der Untersuchungsumfang, angewandte Methoden, aufgefundene Beweismittel, relevante Tatsachenfeststellungen sowie
Verbreitung und Rechtsfolgen: Je nach Zuständigkeit kann über Ermittlungsergebnisse öffentlich berichtet oder intern beschränkt informiert werden.