Ermessensfehler
Ermessensfehler bezeichnet in der Rechtsanwendung einen Fehler bei der Ausübung des Ermessens durch Behörden oder Gerichte. Wo ein gesetzlich geordneter Ermessensspielraum besteht, muss dieser innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen genutzt werden. Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn das Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt wird. Typische Fallgruppen umfassen Rechtsfehler, eine fehlerhafte oder unvollständige Tatsachenbasis, eine fehlerhafte Abwägung sowie die Berücksichtigung irrelevanter oder Vernachlässigung relevanter Faktoren. Darüber hinaus ist eine willkürliche, sachfremde oder unangemessene Gewichtung von Belangen als Ermessensfehler anzusehen.
Rechtsfehler bei der Ermessensausübung entstehen, wenn falsche Rechtsgrundlagen herangezogen werden, Maßstäbe falsch angewandt werden oder zwingende
Schließlich kann eine Überschreitung oder Unterschreitung des Ermessensspielraums vorliegen, wenn der Entscheidungsspielraum entweder missbraucht oder zu