Erbscheine
Erbscheine sind gerichtliche Urkunden in Deutschland, die die Erbenstellung eines Verstorbenen und deren Erbteile verbindlich nachweisen. Sie dienen als offizieller Beleg für Erbrechtserben und sind oft erforderlich, um Erbschaftsansprüche durchzusetzen, insbesondere bei der Übertragung von Immobilien oder der Freigabe von Konten des Nachlasses.
Rechtliche Grundlagen und Funktion: Der Erbschein wird vom Nachlassgericht ausgestellt und basiert auf den Vorschriften des
Arten: Es gibt Einzel-Erbscheine (für einen einzelnen Erben) und gemeinschaftliche Erbscheine (für mehrere Erben). Der Erbschein
Antragstellung und Vorgehen: Anträge auf Erbschein sind beim zuständigen Nachlassgericht zu stellen. Erforderliche Unterlagen umfassen Todesurkunde,
Verwendung und Grenzen: Der Erbschein dient vor allem dem Beweis- und Verwaltungsakt der Erbenstellung, etwa gegenüber
Kosten und Gültigkeit: Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Der Erbschein bleibt in der Regel