Erbenstellung
Erbenstellung bezeichnet im Zivilrecht die Rechtsstellung einer Person, die nach dem Tod eines Verstorbenen als Erbin oder Erbe berufen wird. Sie entsteht durch die gesetzliche Erbfolge oder durch ein im Testament oder Erbvertrag festgelegtes Erbrecht und wird in der Praxis oft durch ein Nachlassverfahren bestätigt, gegebenenfalls durch einen Erbschein. Die Erbenstellung bildet die Grundlage für die Beteiligung am Nachlass sowie für die Aufnahme von Verpflichtungen, die mit dem Nachlass verbunden sind.
Entstehung und Ausschließlichkeit der Erbenstellung: Die Erbenstellung entsteht mit dem Tod des Erblassers. Der Erbe kann
Rechte und Pflichten der Erbenstellung: Der Erbe hat Anspruch auf den Erbteil am Nachlass und ist berechtigt,
Beendigung der Erbenstellung: Die Erbenstellung endet mit der endgültigen Verteilung des Nachlasses oder durch Ausschluss bzw.