Erbbauberechtigter
Der Erbbauberechtigte ist der Inhaber eines Erbbaurechts, einer langjährigen dinglichen Nutzungs- und Bebauungsrechts am Grundstück eines anderen. Das Erbbaurecht ermöglicht es, ein Grundstück zu nutzen, darauf zu bebauen und die Nutzungen daraus zu ziehen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Es handelt sich um ein eigenständiges Recht, das im Grundbuch eingetragen wird und auch vererbt, übertragen oder belastet werden kann, sofern vertraglich vereinbart.
Das Erbbaurecht wird durch Vertrag zwischen dem Eigentümer des Grundstücks (Erbbaurechtsgeber) und dem Erbbauberechtigten begründet. Die
Zu den typischen Rechten des Erbbauberechtigten gehören das Bauen, Nutzen und Verändern von Gebäuden auf dem
Am Ende der Laufzeit fällt der Grund und Boden in den Eigentum des Erbbaurechtsgebers zurück; der Verbleib
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