Entscheidungsinstanz
Die Entscheidungsinstanz bezeichnet in rechtlichen und organisatorischen Kontexten den Prozess oder die Behörde, die eine finale oder bindende Entscheidung über einen Streitfall oder eine Angelegenheit trifft. Im deutschen Rechtssystem spielt sie eine zentrale Rolle, da sie die Hierarchie der Gerichte und Verwaltungsbehörden strukturiert. Entscheidungsinstanzen können sich auf verschiedene Ebenen beziehen, etwa die Vorinstanz (z. B. ein Amtsgericht), die Berufungsinstanz (z. B. ein Oberlandesgericht) oder die Höchstinstanz (z. B. der Bundesgerichtshof), die letztinstanzlich entscheidet.
In der Verwaltung sind Entscheidungsinstanzen oft Behörden oder Ämter, die nach gesetzlichen Vorschriften über bestimmte Angelegenheiten
In der Unternehmensführung oder Projektarbeit kann der Begriff ebenfalls verwendet werden, um die Autorität einer Entscheidungsträgerin