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Entscheidungsbegründung

Entscheidungsbegründung ist die rechtliche und argumentative Begründung hinter einem Entscheid einer Gerichtsbarkeit oder einer Verwaltungsbehörde. Sie erläutert, welche Tatsachen festgestellt wurden, welche Rechtsnormen angewendet wurden und wie diese Normen auf den konkreten Fall übertragen werden. Die Begründung umfasst in der Regel die Würdigung der Beweise, die rechtlichen Erwägungen und führt schließlich zum operativen Ergebnis der Entscheidung, dem Tenor.

In der Praxis der deutschen Rechtsordnung sind schriftliche Entscheidungen häufig in Abschnitte gegliedert, wie zum Beispiel

Zweck und Bedeutung liegen in der Transparenz, Rechtsklarheit und Rechtsstaatlichkeit. Eine nachvollziehbare Begründung ermöglicht den Betroffenen

Der Begriff wird überwiegend im juristischen Kontext verwendet, kann aber auch allgemein für die Begründung von

Tatbestand,
Begründung
und
Tenor.
Die
Begründung
enthält
typischerweise
die
Darstellung
der
relevanten
Tatsachenfeststellungen,
die
argumentative
Darlegung
der
Rechtsanwendung
und
die
Herleitung
der
Schlussfolgerung.
Sie
kann
Verweise
auf
einschlägige
Gesetze,
die
Berücksichtigung
von
Präzedenzfällen
sowie
auf
grundlegende
Rechtsprinzipien
enthalten.
Ziel
ist
es,
den
Entscheid
nachvollziehbar
und
überprüfbar
zu
machen.
zu
verstehen,
auf
welcher
Grundlage
der
Entscheid
getroffen
wurde,
bildet
die
Grundlage
für
Rechtsmittel
und
ermöglicht
der
nachfolgenden
Rechtskontrolle
eine
Prüfung
von
Fehlern
in
Tatsachenfeststellung
oder
Rechtsanwendung.
Begründungen
tragen
damit
zur
Planbarkeit
des
Rechtsverkehrs
und
zur
Gleichbehandlung
der
Parteien
bei.
behördlichen
oder
politischen
Entscheidungen
herangezogen
werden.
Kritisch
diskutiert
wird
gelegentlich
die
Länge
oder
Prägnanz
von
Begründungen,
um
Missverständnisse
oder
Willkür
auszuschließen.