Elektronennachweises
Der Elektronennachweis bezeichnet den Nachweis von Informationen, Vorgängen oder Rechten in elektronischer Form. Er dient der Belegführung gegenüber Dritten und soll Sachverhalte gültig, verlässlich und überprüfbar machen. Im Unterschied zu papierbasierten Nachweisen beruhen elektronisch vorgelegte Belege auf digitalen Dokumenten und technischen Mitteln zur Sicherung von Authentizität, Integrität und Nachprüfbarkeit.
Zu den zentralen Formen gehören qualifizierte elektronische Signaturen, elektronische Siegel, Zeitstempel sowie digitale Dokumente in archivwürdigen
Rechtlich wird der Elektronennachweis in der EU vor allem durch eIDAS geregelt. Eine qualifizierte elektronische Signatur
Typische Anwendungsbereiche sind die elektronische Abwicklung von Verwaltungsprozessen, digitale Rechnungen, Verträge, Zeugnisse und Zertifikate sowie steuerliche
Herausforderungen umfassen Sicherheitsrisiken, Missbrauchsrisiken, Identitätsmanagement, Langzeitarchivierung und Kosten. Fortschritte in Standardisierung, Verifizierungsmechanismen und Rechtsrahmen sollen