Einzelvertretung
Einzelvertretung bezeichnet die Rechtsfigur, durch die eine juristische Person oder eine rechtsfähige Beteiligung nach außen durch eine einzige vertretungsberechtigte Person rechtsverbindliche Rechtsgeschäfte eingehen und die Gesellschaft verpflichten kann. Im Gegensatz dazu steht die Gesamtvertretung, bei der mehrere vertretungsberechtigte Personen gemeinsam handeln müssen. Der konkrete Vertretungsmodus ergibt sich aus Satzung, Gesellschaftsvertrag oder gesetzlichen Vorgaben und kann bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder der AG vorgesehen oder beschränkt sein. Wird Einzelvertretung zugelassen, genügt in der Regel die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person; die Satzung kann dennoch bestimmte Rechtsgeschäfte oder Betragsobergrenzen der Mitwirkung weiterer Personen vorbehalten.
Vorteile der Einzelvertretung liegen in der schnellen Entscheidungsfähigkeit und dem geringeren Abstimmungsbedarf. Nachteile können eine mangelhafte
Beispiele: Eine Ein-Personen-GmbH hat typischerweise einen einzigen Geschäftsführer, der die Gesellschaft alleine vertretungsberechtigt ist. In anderen