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Einnahmeerzielung

Einnahmeerzielung beschreibt im wirtschaftlichen Kontext die Realisierung von Einnahmen durch eine wirtschaftliche Tätigkeit. Der Begriff wird in der deutschen Fachsprache vor allem in der Betriebswirtschaft, im Steuerrecht und in juristischen Texten verwendet und bezieht sich auf den Prozess des Geldzuflusses durch aktive Geschäftstätigkeit.

Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen können Einnahmeerzielung durch verschiedene Quellen erreichen. Typische Beispiele sind der Verkauf von

Relevanz und Anwendung: Die Einnahmeerzielung dient der Planung, Steuerung und Bewertung wirtschaftlicher Aktivitäten. In der Buchführung

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen: Einnahmen sind typischerweise Geldzuflüsse, während Erträge auch geldwerte Zu- oder Abwertungen umfassen

Beispiele: Ein Freiberufler erzielt Einnahmen durch erbrachte Dienstleistungen; ein Vermieter erhält Mieteinnahmen; ein Verlag generiert Einnahmen

Waren,
die
Erbringung
von
Dienstleistungen,
Vermietung
von
Immobilien,
Lizenzgebühren,
Zinsen
oder
andere
aktive
Einnahmequellen.
Wichtig
ist
die
Unterscheidung
zwischen
Einnahmen
und
Erträgen:
Einnahmen
belegen
in
der
Regel
den
tatsächlichen
Geldzufluss,
während
Erträge
eine
Wertsteigerung
der
Leistungs-
oder
Kapitalebene
darstellen,
die
nicht
immer
mit
baren
Zahlungseingängen
verbunden
sein
muss.
wird
sie
oft
als
Leistungsgröße
herangezogen,
aus
der
sich
Umsatz,
Cash-Flow
und
steuerliche
Verpflichtungen
ableiten.
Unterschiedliche
Rechtsformen
und
Bilanzierungsprinzipien
können
beeinflussen,
wann
Einnahmen
erfasst
werden
(z.
B.
zeitlich
oder
leistungsbezogen)
und
wie
sie
steuerlich
behandelt
werden.
können,
die
nicht
unmittelbar
zu
Zahlungseingängen
führen.
Umsatz
bezeichnet
meist
den
Gesamtwert
der
durch
Verkauf
erzielten
Einnahmen
in
einer
Abrechnungsperiode.
aus
Lizenzgebühren.