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Einkommensteuerregelungen

Einkommensteuerregelungen bezeichnen die gesetzlichen Vorschriften zur Erhebung der Einkommensteuer auf das Einkommen natürlicher Personen. In Deutschland bilden das Einkommensteuergesetz (EStG) und zugehörige Verordnungen die zentrale Rechtsgrundlage; ähnliche Regelungen existieren in vielen Ländern. Ziel ist es, das steuerpflichtige Einkommen zu ermitteln und darauf den Steuerbetrag festzusetzen.

Die Einkommensteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das sich aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte

Der Steuertarif ist progressiv: mit steigendem Einkommen erhöht sich der Steuersatz schrittweise von niedrigen zu höheren

Zur Erhebung dienen Lohnsteuer als Vorauszahlung bei Arbeitnehmern sowie die Einkommensteuer, die nach einer Steuererklärung oder

Im Ausland gelten Doppelbesteuerungsabkommen, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden; grenzüberschreitende Einkünfte unterliegen entsprechenden internationalen Regelungen.

abzüglich
abzugsfähiger
Aufwendungen
und
Freibeträge
ergibt.
Einkünfte
ergeben
sich
aus
verschiedenen
Einkunftsarten
wie
nichtselbständige
Arbeit,
selbständige
Tätigkeit,
Gewerbebetrieb,
Kapitalerträge,
Vermietung/Verpachtung
oder
sonstige
Einkünfte.
Zu
den
Abzügen
gehören
Werbungskosten,
Sonderausgaben,
außergewöhnliche
Belastungen
sowie
der
Grundfreibetrag
und
Kinderfreibeträge.
Der
Grundfreibetrag
sorgt
dafür,
dass
Einkommen
bis
zu
einer
bestimmten
Grenze
steuerfrei
bleibt.
Sätzen.
Zusätzlich
können
Solidaritätszuschlag
und
gegebenenfalls
Kirchensteuer
auftreten.
Der
genaue
Betrag
hängt
vom
Einkommen,
der
Wohnsitz
und
weiteren
Faktoren
ab.
Veranlagung
festgesetzt
wird.
Steuerpflichtige
können
Steuerklassen,
Freibeträge
und
Pauschbeträge
nutzen;
Fristen,
Vorauszahlungen
und
Veranlagungsvoraussetzungen
richten
sich
nach
dem
Finanzamt
und
dem
Gesetz.