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Eigentumsstruktur

Eigentumsstruktur bezeichnet die Verteilung von Eigentumsrechten an Vermögenswerten oder Unternehmen. Sie beschreibt, wer Eigentümer ist, in welchem Umfang er beteiligt ist und welche Rechte ihm zustehen, wie zum Beispiel Stimmrechte, Dividendenberechtigung oder Nutzungsrechte. Die Eigentumsstruktur prägt Kontrollverhältnisse, Entscheidungswege und die Verteilung von wirtschaftlichem Nutzen.

In Unternehmen unterscheiden sich Eigentumsstrukturen durch die Art der Beteiligung. Mögliche Formen sind Einzelbesitz, Mehrheits- und

Wichtige Merkmale sind Stimmrechte, die möglicherweise nicht proportional zur wirtschaftlichen Beteiligung verteilt sind (z. B. Aktien

Bei Analysen wird die Eigentumsstruktur durch Anteilseignerquoten, Stimmrechtsklassen und Eigentumsformen beschrieben. Änderungen der Struktur, etwa durch

Minderheitsbeteiligungen
sowie
Eigentum
durch
Familien,
Stiftungen
oder
Genossenschaften.
Staatseigentum
kommt
in
öffentlichen
Unternehmen
vor.
Konzernstrukturen
ermöglichen
Beteiligungen
über
Tochtergesellschaften
und
Beteiligungsgesellschaften.
mit
unterschiedlichen
Stimmrechten).
Die
Eigentumsstruktur
beeinflusst
Strategie,
Governance,
Transparenz
und
Risikoteilung
sowie
die
Verteilung
von
Gewinnen
und
Verlusten.
Sie
ist
oft
Gegenstand
regulatorischer
Anforderungen
und
Corporate-Governance-Standards,
insbesondere
in
börsennotierten
Unternehmen.
Fusionen,
Übernahmen
oder
Nachfolgeregelungen,
haben
oft
weitreichende
Auswirkungen
auf
Investoren,
Mitarbeiter
und
das
Marktverhalten.