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Beteiligungsgesellschaften

Beteiligungsgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, deren Hauptaufgabe darin besteht, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten. Als Muttergesellschaften größerer oder koordinierter Unternehmensgruppen ermöglichen sie zentrale Steuerung, Kapitalallokation, Risikodiversifikation und Synergieeffekte. Sie unterscheiden zwischen Mehrheits- und Minderheitsbeteiligungen sowie zwischen reinen Holdingfunktionen und gemischten Strukturen, in denen operative Aktivitäten auch außerhalb der Beteiligungen geführt werden.

Rechtlich kommen sie in Deutschland und vielen anderen Ländern vor allem als Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft

Zu den zentralen Funktionen zählen die Verwaltung von Beteiligungen, das Management der Tochtergesellschaften, die zentrale Finanzierung

Praxisrelevant sind Beteiligungsgesellschaften bei der Strukturierung von Konzernlandschaften, der Bündelung von Ressourcen, dem Risikomanagement und der

mit
beschränkter
Haftung
(GmbH)
in
Frage.
In
Gruppenstrukturen
fungieren
sie
oft
als
Dachgesellschaft,
die
Finanzen,
Governance,
Serviceleistungen
und
strategische
Planung
bündelt.
Sie
können
auch
als
Portfoliounternehmen
in
Private-Equity-
oder
Family-Office-Konstellationen
auftreten.
sowie
die
Abwicklung
interner
Verrechnungspreise.
Die
Steuer-
und
Rechtslandschaft
beeinflusst
die
Ausgestaltung
stark;
viele
Systeme
sehen
Vorteile
für
qualifizierte
Beteiligungen
bei
Dividenden-
oder
Veräußerungserträgen,
während
Compliance-
und
Transparenzanforderungen
zunehmen.
Wertsteigerung
durch
konsolidierte
Strategie.
Sie
spielen
eine
Rolle
in
Unternehmensnachfolge,
Vermögensplanung
sowie
in
Exit-
oder
Reorganisationsprozessen.