Eichfähigkeit
Eichfähigkeit bezeichnet in der deutschen Messtechnik die Eigenschaft eines Messgeräts, Gegenstand einer amtlichen Eichung sein zu dürfen. Ein Gerät gilt als eichfähig, wenn es sich um einen Typ handelt, der von den Eichbehörden geprüft und verifiziert werden kann, sodass es nach erfolgreicher Begutachtung mit einem Eichzeichen versehen werden darf. Die rechtliche Grundlage bilden MessEG (Mess- und Eichgesetz) und die Eichordnung (EichVO). Typisch eichfähige Messgeräte sind beispielsweise bei Handel und Verbraucherauskunft verwendete Waagen, Tank- und Bezugsgeräte, Wasser- und Gaszähler sowie Taxometer. Nicht alle Messgeräte sind eichfähig; Geräte für rein private Zwecke fallen in der Regel nicht unter die Eichpflicht.
Ablauf: Zunächst wird beim Typ oder bei der konkreten Bauart die Eichfähigkeit geprüft; danach erfolgt die
Verantwortlichkeiten: Hersteller müssen eichfähige Bauarten anbieten und Dokumentationen bereitstellen; Betreiber tragen Sorge für regelmäßige Kalibrierungen und
In der Praxis dient Eichfähigkeit der Rechts- und Verbraucherschutz, indem sichergestellt wird, dass Maße in Handels-