EURechtsordnung
Die EU-Rechtsordnung ist das eigenständige Rechtssystem der Europäischen Union. Sie beruht auf den Verträgen der EU, insbesondere dem Vertrag über die Europäische Union (EUV, TEU) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, TFEU), ergänzt durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Diese Rechtsordnung wirkt in den Mitgliedstaaten und in vielen Bereichen unmittelbar verbindlich, auch wenn nationale Rechtsordnungen daneben bestehen.
Quellen des Rechts sind Primäres Recht (Verträge, Charta) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Darüber hinaus liefern
Zentrale Merkmale der EU-Rechtsordnung sind der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht, die unmittelbare Wirkung bestimmter
Die Ausgestaltung der Rechtsordnung folgt den Grundprinzipien Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.