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EURechtsordnung

Die EU-Rechtsordnung ist das eigenständige Rechtssystem der Europäischen Union. Sie beruht auf den Verträgen der EU, insbesondere dem Vertrag über die Europäische Union (EUV, TEU) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, TFEU), ergänzt durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Diese Rechtsordnung wirkt in den Mitgliedstaaten und in vielen Bereichen unmittelbar verbindlich, auch wenn nationale Rechtsordnungen daneben bestehen.

Quellen des Rechts sind Primäres Recht (Verträge, Charta) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen). Darüber hinaus liefern

Zentrale Merkmale der EU-Rechtsordnung sind der Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht, die unmittelbare Wirkung bestimmter

Die Ausgestaltung der Rechtsordnung folgt den Grundprinzipien Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie der loyalen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.

internationale
Abkommen
der
EU
und
bestimmte
Rechtsakte
der
EU-Institutionen
weitere
Rechtsgrundlagen.
Empfehlungen
und
Stellungnahmen
sind
nicht
bindend.
EU-Vorschriften
und
die
einheitliche
Auslegung
durch
den
Gerichtshof
der
Europäischen
Union
(EuGH).
Der
EuGH
klärt
Rechtsfragen
auf
Antrag
nationaler
Gerichte
im
Vorabentscheidungsverfahren
(Art.
267
AEUV).
Verstöße
gegen
EU-Recht
können
vor
dem
EuGH
oder
nationalen
Gerichten
verfolgt
werden
(Vertragsverletzungsverfahren).
Grundrechte
werden
durch
die
Charta
geschützt,
gestützt
durch
die
Judikatur
des
EuGH.
Die
EU-Rechtsordnung
interagiert
mit
nationalen
Verfassungsordnungen;
soweit
EU-Recht
einschlägig
ist,
hat
es
Vorrang
vor
nationalem
Recht,
sofern
es
in
den
jeweiligen
Kompetenzbereich
fällt.