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Dividendenerträge

Dividendenerträge bezeichnet Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen, die als Dividenden ausgeschüttet werden oder aus Fondsbeteiligungen stammen. Typische Quellen sind Aktien, Aktienfonds oder ETFs, die Dividenden ausschütten. Bei thesaurierenden Fonds werden Dividenden zwar nicht direkt ausgezahlt, sie können aber durch steuerliche Regelungen wie die Vorabpauschale dennoch steuerlich relevant werden.

In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, unterliegen Dividendenerträge der Abgeltungsteuer. In Deutschland beträgt die Abgeltungsteuer grundsätzlich 25

Dividenden müssen in der Steuererklärung angegeben werden, in der Regel in der Anlage KAP. Anleger erhalten

Wichtige Unterschiede bestehen zu anderen Kapitalerträgen wie Kursgewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren, die ebenfalls der

Prozent
zuzüglich
des
Solidaritätszuschlags
(5,5
Prozent
auf
die
Steuer)
und
gegebenenfalls
Kirchensteuer.
Zusätzlich
steht
Anlegern
der
Sparer-Pauschbetrag
zur
Verfügung:
801
Euro
pro
Jahr
für
Ledige
und
1.602
Euro
für
zusammen
veranlagte
Paare,
innerhalb
dessen
Dividendenerträge
steuerfrei
bleiben.
Auslandstantiemen
können
in
der
Regel
mit
einer
im
Ausland
einbehaltenen
Quellensteuer
angerechnet
oder
erstattet
werden.
Jahressteuerbescheinigungen
von
der
Kapitalertragsteuer-Einbehaltstelle;
diese
Bescheinigungen
dienen
der
korrekten
Versteuerung
der
Dividendenerträge.
Bei
ausländischen
Dividenden
können
Doppelbesteuerungsabkommen
die
Steuerlast
beeinflussen
und
eine
Anrechnung
der
Quellensteuer
ermöglichen.
Abgeltungsteuer
unterliegen,
jedoch
jeweils
spezifische
steuerliche
Regelungen
haben.
Dividendenerträge
können
je
nach
Rechtsordnung
variieren,
weshalb
eine
individuelle
steuerliche
Beratung
sinnvoll
sein
kann.