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Disziplinarrecht

Disziplinarrecht ist der Teil des Verwaltungsrechts, der die disziplinarischen Maßnahmen gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes regelt. Es umfasst das Verfahren selbst, die möglichen Sanktionen und die Rechtsmittel, die gegen einen disziplinarischen Bescheid möglich sind. Ziel ist es, dienstliche Leistungen, Unparteilichkeit und Integrität der Staatsverwaltung zu sichern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Behörden zu wahren, ohne die Rechte des Betroffenen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.

Anwendungsbereich: Es gilt in der Regel für Beamte und oft auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des

Verfahrensablauf: Typischerweise beginnt ein Disziplinarverfahren mit einem hinreichenden Verdacht, gefolgt von Anhörung, Beweiserhebung und einer Entscheidung

Sanktionen: Disziplinarmaßnahmen reichen von einfachen Vermerken wie einer Verwarnung oder einem Verweis bis zu schwereren Maßnahmen

Abgrenzung: Das Disziplinarrecht ist eigenständiges, öffentlich-rechtliches Regelungsgebiet; strafrechtliche Verurteilungen können die disziplinarische Bewertung beeinflussen, beide Verfahren

öffentlichen
Rechts
auf
Bundes-,
Landes-
oder
kommunaler
Ebene.
Zuständig
sind
in
den
jeweiligen
Rechtsordnungen
Disziplinargerichte,
Disziplinar-
oder
Verwaltungsbehörden
bzw.
spezielle
Disziplinargerichte.
Das
Verfahren
prüft,
ob
Pflichtverletzungen
vorliegen
und
welche
disziplinarischen
Maßnahmen
angemessen
sind.
auf
der
Grundlage
der
Aktenlage.
Dem
Beschuldigten
sind
rechtliches
Gehör,
Einsicht
in
Akten
und
gegebenenfalls
Verteidigung
zu
gewähren.
Gegen
den
Disziplinarbescheid
sind
Rechtsmittel
möglich,
meist
Widerspruch,
anschließend
ggf.
gerichtliche
Überprüfung.
wie
Geldbußen,
Degradierung,
Versetzung,
Aussetzung
von
Dienstbezügen
oder
Entlassung
aus
dem
Dienst
bzw.
Amtsenthebung.
Die
Schwere
der
Maßnahme
richtet
sich
nach
Grad
der
Pflichtverletzung,
dem
Verschulden
und
der
Wiederholung.
laufen
oft
parallel;
gegen
die
Entscheidung
aus
dem
Disziplinarverfahren
bestehen
Rechtsmittel
und
ggf.
gerichtliche
Überprüfung.