Disziplinarrecht
Disziplinarrecht ist der Teil des Verwaltungsrechts, der die disziplinarischen Maßnahmen gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes regelt. Es umfasst das Verfahren selbst, die möglichen Sanktionen und die Rechtsmittel, die gegen einen disziplinarischen Bescheid möglich sind. Ziel ist es, dienstliche Leistungen, Unparteilichkeit und Integrität der Staatsverwaltung zu sichern und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Behörden zu wahren, ohne die Rechte des Betroffenen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen.
Anwendungsbereich: Es gilt in der Regel für Beamte und oft auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des
Verfahrensablauf: Typischerweise beginnt ein Disziplinarverfahren mit einem hinreichenden Verdacht, gefolgt von Anhörung, Beweiserhebung und einer Entscheidung
Sanktionen: Disziplinarmaßnahmen reichen von einfachen Vermerken wie einer Verwarnung oder einem Verweis bis zu schwereren Maßnahmen
Abgrenzung: Das Disziplinarrecht ist eigenständiges, öffentlich-rechtliches Regelungsgebiet; strafrechtliche Verurteilungen können die disziplinarische Bewertung beeinflussen, beide Verfahren