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Diagnosedaten

Diagnosedaten bezeichnet in der medizinischen Dokumentation alle personenbezogenen Daten, die eine klinische Diagnose eines Patienten beschreiben. Dazu gehören der Diagnoseschlüssel oder -code, Datum der Feststellung, Begründung der Diagnose, der Kontext der Feststellung (z. B. stationär oder ambulant) sowie weitere Merkmale wie Schweregrad, Stadium oder Begleiterkrankungen. Diagnosedaten bilden zusammen mit Verlaufs- und Therapiedaten häufig den Kern elektronischer Patientenakten und finden Verwendung in der klinischen Versorgung, Abrechnung, Versorgungsforschung und Qualitätsmonitoring.

Quellen und Struktur: Sie stammen aus elektronischen Gesundheitsakten, Abrechnungsdaten, Gesundheitsregistern sowie ärztlichen Berichten. Zur Kodierung werden

Verwendung: Diagnosedaten unterstützen klinische Entscheidungen, ermöglichen epidemiologische Analysen, Gesundheitsökonomie und Forschungsarbeiten. Gleichzeitig stellen sie sensible personenbezogene

Datenschutz und Governance: Der Umgang erfolgt im Rahmen von Datenschutzgesetzen (z. B. DSGVO in der EU) und

Standardnormen
genutzt,
insbesondere
ICD-10-GM
(in
Deutschland),
ICD-11
weltweit
sowie
SNOMED
CT
für
klinische
Konzepte.
Die
Qualität
der
Diagnosedaten
hängt
von
Vollständigkeit,
Aktualität
und
korrekter
Kodierung
ab.
Daten
dar,
weshalb
Datenschutz-
und
Sicherheitsanforderungen
strikt
eingehalten
werden
müssen.
medizinrechtlichen
Vorgaben.
In
der
Forschung
sind
Ethik-
und
Datenschutzprüfungen,
Einwilligungen
bzw.
Anonymisierung
oder
Pseudonymisierung
üblich.
Daten-Governance,
Zugriffskontrollen
und
Auditierbarkeit
sichern
Vertrauen
und
Missbrauchsprävention.