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Deponierichtlinien

Deponierichtlinien sind eine Reihe von Vorschriften und technischen Vorgaben, die Planung, Bau, Betrieb, Überwachung und Nachsorge von Deponien regeln. Ziel ist der Schutz von Boden, Grundwasser, Luft und der Gesundheit der Bevölkerung durch kontrollierte Abfallablagerung.

Der Geltungsbereich umfasst typischerweise kommunale und industrielle Abfälle sowie gefährliche Abfälle und alle Phasen des Deponielebenszyklus:

Zentrale Bestandteile sind: die Anforderungen an die Standortwahl und Umweltverträglichkeitsprüfung, die technischen Bau- und Betriebsanforderungen, die

Rechtlicher Rahmen: Deponierichtlinien basieren auf nationalen Abfall- und Umweltgesetzen und werden häufig durch europäische Direktiven ergänzt.

Bedeutung: Durch Deponierichtlinien sollen Umweltrisiken minimiert, Langzeitstabilität gewährleistet und eine sichere Entsorgung von Abfällen ermöglicht werden.

Standortwahl,
Planung,
Genehmigung,
Bau,
Betrieb,
Überwachung
und
Nachsorge.
Sie
legen
Mindeststandards
für
Umwelt-
und
Sicherheitsaspekte
fest,
etwa
Trenn-
und
Abdichtungen,
Sickerwassersammler,
Leachate-Behandlung,
Gasmanagement,
tägliche
Abdeckung
und
Abdichtung,
sowie
Maßnahmen
gegen
Emissionen.
Umweltüberwachung
(Wasser-
und
Gasemissionen,
Grundwasser-
und
Oberflächenwasser),
das
Abfallmanagement
(Annahmekriterien,
Umlagerung,
Vermarktung
oder
Entsorgung),
Notfall-
und
Krisenpläne
sowie
die
Nachsorge
nach
Stilllegung
(Langzeitüberwachung,
Instandhaltung,
Bodenschutzmaßnahmen).
Betreiber
benötigen
Genehmigungen,
führen
regelmäßige
Kontrollen
durch
und
berichten
an
Aufsichtsbehörden.
Internationale
Standards
und
Fachverbände
liefern
technische
Orientierung,
z.
B.
hinsichtlich
Design,
Betrieb
und
Überwachung.
Sie
entwickeln
sich
weiter
im
Kontext
der
Abfallvermeidung,
Recyclingquoten
und
Energiegewinnung
aus
Deponiegas.