Home

Datenzugänglichkeit

Datenzugänglichkeit bezeichnet die Fähigkeit, auf Daten zuzugreifen, sie zu finden, zu verstehen und zu nutzen. Sie umfasst Verfügbarkeit, Auffindbarkeit, Interoperabilität und Nutzbarkeit über Organisations- und Systemgrenzen hinweg und schließt sowohl technische als auch organisatorische Aspekte ein. Ziel ist es, berechtigten Nutzern den Zugriff zu ermöglichen, während unberechtigter Zugriff verhindert wird.

Technisch wird Datenzugänglichkeit durch offene Schnittstellen (APIs), standardisierte Formate, Metadaten und Datenkataloge unterstützt. Interoperabilität bedeutet, dass

Rechtlich und governancebezogen gehört dazu Datenschutz, Datensicherheit, Nutzungsbedingungen und Lizenzen. Datenschutzregelungen wie die DSGVO beeinflussen, welche

Herausforderungen umfassen Datenschutz und Sicherheitsrisiken, Kosten, Kompatibilitätsprobleme, Mangel an Metadaten und unklare Verantwortlichkeiten. Chancen liegen in

Systeme
Daten
konsistent
austauschen
können.
Zugriffssteuerung,
Authentifizierung,
Autorisierung,
Performance,
Verfügbarkeit
und
Versionierung
sind
zentrale
Aspekte.
Gute
Datenzugänglichkeit
erfordert
auch
klare
Datenqualität,
Provenance
und
Dokumentation.
Daten
mit
wem
und
wie
zugänglich
sind.
Open-Data-Initiativen,
Daten-Sharing-Vereinbarungen
und
Data-Access-Governance
helfen,
Zugänge
zu
regulieren.
Die
FAIR-Prinzipien
(Findable,
Accessible,
Interoperable,
Reusable)
dienen
als
Orientierung,
besonders
in
Wissenschaft
und
Verwaltung.
transparenter
Datenpolitik,
verbesserten
Entscheidungsprozessen
und
Innovation
durch
wiederverwendbare
Datenbestände.