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Bilanzpolitik

Bilanzpolitik bezeichnet die absichtliche Gestaltung der Bilanzierung durch ein Unternehmen, um die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in der Handels- oder Steuerbilanz zu beeinflussen. Sie umfasst alle Maßnahmen, mit denen Vorstand oder Rechnungswesen die im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zulässigen Wahlrechte und Bewertungsverfahren nutzen, um ein gewünschtes Bild der wirtschaftlichen Lage zu zeichnen. Zielsetzungen reichen von einer stabileren Gewinnentwicklung und optimierter Kapitalstruktur über die Erfüllung von Kredit- und Covenants bis hin zur steuerlichen Gestaltung.

Typische Instrumente der Bilanzpolitik sind Wahl- und Bewertungsrechte im Rechnungswesen: Anpassungen von Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden, die

Bilanzpolitik kann als legitimes Instrument der Unternehmenssteuerung gelten, birgt jedoch das Risiko der earnings management, also

Bildung
von
Rückstellungen
für
ungewisse
Verbindlichkeiten
oder
drohende
Verluste,
Bewertungsreserven
und
Ergänzungs-
oder
Impairment-Bewertungen.
Je
nach
Rechtsordnung
können
auch
Abgrenzungen,
Leasingentscheidungen
oder
der
Ansatz
bestimmter
Vermögenswerte
in
der
Bilanz
eine
Rolle
spielen.
Im
internationalen
Kontext
unterscheiden
sich
die
Möglichkeiten
unter
IFRS
und
nach
nationalem
Handelsrecht
(HGB),
jeweils
mit
eigenen
Rahmenbedingungen
und
Offenlegungspflichten.
der
Steuerung
der
Ergebnisse
zuungunsten
von
Transparenz.
Aufsicht,
Abschlussprüfer
und
Corporate
Governance
sollen
sicherstellen,
dass
Bilanzpolitiken
sachgerecht
und
im
Einklang
mit
geltenden
Standards
erfolgen.