Bewertungsreserven
Bewertungsreserven sind latent im Eigenkapital gebildete Reserven, die aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten resultieren. Sie entstehen vor allem bei Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder umbewertet werden, wie Wertpapiere oder Immobilien, und werden in der Regel in der Eigenkapitalposition statt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Positive Wertänderungen erhöhen die Bewertungsreserven, negative Änderungen verringern sie oder führen zu Abschreibungen, je nach verwendetem Bewertungsmodell und Rechtsrahmen.
Zweck und Funktion: Bewertungsreserven dienen als Puffer gegen kurzfristige Gewinneffekte aus Marktschwankungen und spiegeln unrealisierte Wertsteigerungen
Rechtlicher Rahmen: Die konkrete Behandlung variiert nach Rechnungslegungsstandard. Unter IFRS können sich Änderungen im beizulegenden Zeitwert
Realisation und Auswirkungen: Bei Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte wird die bisher enthaltene Bewertungsreserve in der Regel