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Bewertungsreserven

Bewertungsreserven sind latent im Eigenkapital gebildete Reserven, die aus Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten resultieren. Sie entstehen vor allem bei Vermögenswerten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet oder umbewertet werden, wie Wertpapiere oder Immobilien, und werden in der Regel in der Eigenkapitalposition statt in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Positive Wertänderungen erhöhen die Bewertungsreserven, negative Änderungen verringern sie oder führen zu Abschreibungen, je nach verwendetem Bewertungsmodell und Rechtsrahmen.

Zweck und Funktion: Bewertungsreserven dienen als Puffer gegen kurzfristige Gewinneffekte aus Marktschwankungen und spiegeln unrealisierte Wertsteigerungen

Rechtlicher Rahmen: Die konkrete Behandlung variiert nach Rechnungslegungsstandard. Unter IFRS können sich Änderungen im beizulegenden Zeitwert

Realisation und Auswirkungen: Bei Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte wird die bisher enthaltene Bewertungsreserve in der Regel

wider.
Sie
ermöglichen
eine
stabilere
Bewertung
des
Eigenkapitals
über
Zeit,
ohne
dass
jede
Wertänderung
der
Vermögenswerte
unmittelbar
das
operative
Ergebnis
beeinflusst.
je
nach
Klassifikation
in
andere
umfassende
Einnahmen
(OCI)
oder
in
der
Gewinn-
und
Verlustrechnung
niederschlagen,
wodurch
sie
in
Bewertungsreserven
im
Eigenkapital
entstehen.
In
Deutschland
spielen
HGB-regeln
sowie
bankenspezifische
Vorgaben
eine
Rolle;
dort
können
Bewertungsreserven
je
nach
Vermögenswert
und
Bewertungsmethode
unterschiedlich
behandelt
werden.
realisiert
oder
umgebucht,
wodurch
sich
das
operative
Ergebnis
oder
das
Eigenkapital
entsprechend
verändert.
Bewertungsreserven
beeinflussen
daher
Kapitalausstattung,
Dividendenfähigkeit
und
das
Risikoprofil
des
berichtenden
Unternehmens.