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Beweismaßstab

Beweismaßstab bezeichnet im deutschen Recht den Standard, nach dem festgestellt wird, ob eine Tatsache bewiesen ist. Er bestimmt, welche Beweismittel erforderlich sind und wie das Gericht sie bewertet.

Im Strafprozess ist der Beweismaßstab besonders hoch: Die Schuld eines Angeklagten wird nach der Überzeugung des

Im Zivilprozess ist der Beweismaßstab geringer. Die Behauptungen der Parteien müssen so bewiesen werden, dass das

Beweislastregeln, Beweiserleichterungen und prozessuale Grundsätze beeinflussen, welcher Beweis als ausreichend gilt. Insgesamt beschreibt der Beweismaßstab die

Gerichts
festgestellt,
wobei
in
der
Regel
der
Beweis
verlangt
wird,
jeden
vernünftigen
Zweifel
auszuschließen.
Praktisch
bedeutet
dies,
dass
eine
Verurteilung
nur
auf
Grundlage
stichhaltiger
Beweise
erfolgen
darf.
Gericht
von
ihrer
Wahrheit
überzeugt
ist.
Die
Beweisführung
richtet
sich
nach
der
Beweislage
und
den
einschlägigen
Rechtsnormen;
oft
wird
von
einer
Überzeugung
des
Gerichts
gesprochen,
die
durch
Belege,
Zeugenaussagen,
Urkunden,
Sachverständigengutachten
und
andere
Beweismittel
erzielt
wird.
In
der
Praxis
kann
die
ausreichende
Überzeugung
auch
auf
überwiegender
Wahrscheinlichkeit
beruhen.
strukturelle
Grenze
zwischen
dem,
was
der
Rechtsstreit
als
bewiesen
gelten
lässt,
und
dem,
was
offen
oder
unbelegt
bleibt.