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Beweislastregeln

Beweislastregeln bezeichnet im Recht die Regeln, wer in einem Rechtsstreit Beweise für welche Tatsachen vorlegen oder beweisen muss. Sie regeln, wie die Beweislast verteilt ist und welche Belege ausreichend sind, damit eine Behauptung als bewiesen gilt. Allgemein beeinflussen sie maßgeblich, wie leicht oder schwer eine Partei ihren Anspruch oder ihre Verteidigung durchsetzen kann.

In zivilrechtlichen Verfahren trägt in der Regel der Kläger die Beweislast für die maßgeblichen Tatsachen seines

Im Strafprozess liegt die Beweislast grundsätzlich beim Staat. Der Angeklagte gilt als unschuldig, und der Sprecher

Beweismittelformen umfassen Zeugenaussagen, Urkunden, Sachverständigengutachten und Sachverhaltsfeststellungen durch Augenschein. Die Beweislastregeln dienen der Rechtssicherheit, Klarheit über

Anspruchs.
Der
Beklagte
muss
demgegenüber
die
Einwendungen
nachweisen
oder
entkräftigen.
Der
Beweismaßstab
wird
durch
die
Beweiswürdigung
des
Gerichts
festgelegt:
Das
Gericht
muss
von
der
Richtigkeit
der
behaupteten
Tatsachen
überzeugt
sein.
Gesetzliche
Vermutungen
oder
Beweislastumkehrregeln
können
in
bestimmten
Konstellationen
die
Beweislast
zu
Gunsten
einer
Partei
verschieben.
der
Anklage
muss
den
Schuldbeweis
über
alle
wesentlichen
Tatbestandsmerkmale
hinaus
zu
einer
Verurteilung
führen,
idealerweise
jenseits
eines
vernünftigen
Zweifels.
Vermutungen
oder
Beweislastumkehr
können
auch
hier
auftreten,
etwa
durch
gesetzliche
Presumtionen
oder
Indizienführungen,
die
bestimmte
Tatsachen
festlegen,
ohne
dass
die
Angeklagte/r
sie
aktiv
widerlegen
muss.
verfahrensrelevante
Anforderungen
und
dem
fairen
Ausgleich
der
Interessen
der
Parteien.