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Betriebsfähigkeit

Betriebsfähigkeit bezeichnet den Zustand, in dem eine Anlage, ein System oder eine Organisation ihre vorgesehene Funktion sicher, zuverlässig und wirtschaftlich erfüllen kann. Der Begriff umfasst sowohl die technische Funktionsfähigkeit einzelner Komponenten als auch die organisatorischen Voraussetzungen für den laufenden Betrieb, wie Personal, Betriebsanweisungen, Dokumentation und Sicherheitsvorkehrungen.

Sie lässt sich in technische, organisatorische und wirtschaftliche Dimensionen gliedern. Technisch geht es um Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit,

Betriebsfähigkeit wird durch geeignete Ingenieur- und Managementprozesse sichergestellt, etwa Inbetriebnahme, Validierung, regelmäßige Wartung, Instandhaltung, Änderungsmanagement und

Anwendungsbereiche reichen von Industrieanlagen und IT-Systemen über Verkehrsinfrastruktur bis hin zu öffentlichen Verwaltungen. Betriebsfähigkeit strebt eine

Wartbarkeit
und
Betriebssicherheit.
Organisatorisch
zählen
Schulungen,
Einsatzplanung,
Instandhaltungsprozesse
und
Informationsfluss.
Wirtschaftlich
umfasst
Betriebskosten,
Investitions-
und
Lebenszykluskosten
sowie
das
Risikoniveau
durch
ungeplante
Stillstände.
kontinuierliche
Verbesserungsprozesse.
Typische
Methoden
sind
Zuverlässigkeitsanalyse,
Wartungsoptimierung,
Ersatzteilmanagement
und
vorausschauende
Instandhaltung.
Messgrößen
zur
Bewertung
sind
Verfügbarkeit,
MTBF
(mean
time
between
failures),
MTTR
(mean
time
to
repair)
sowie
Ausfall-
und
Wiederherstellungszeiten.
Ziel
ist
eine
möglichst
hohe
Betriebsdauer
bei
akzeptablen
Kosten
und
Risiken.
zuverlässige,
sichere
und
wirtschaftliche
Betriebsführung
an,
damit
notwendige
Funktionen
auch
unter
wechselnden
Bedingungen
erreichbar
bleiben.
In
bestimmten
Kontexten,
etwa
dem
militärischen,
wird
der
Begriff
auch
als
operative
Einsatzbereitschaft
verwendet,
mit
zusätzlicher
Berücksichtigung
von
Einsatzfähigkeit
und
Einsatzbereitschaftsgrad.