Beamtendienstrecht
Beamtendienstrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, das die Rechtsstellung der Beamten gegenüber dem Staat regelt. Es gehört zum öffentlichen Dienstrecht und unterscheidet sich grundlegend vom Arbeits- und Tarifrecht der Angestellten und Arbeitnehmer.
Die Rechtsgrundlagen ergeben sich aus verfassungsrechtlichen Vorgaben und aus Bundes- sowie Landesgesetzen. Wesentliche Bestandteile bilden das
Beamte genießen in der Regel eine lebenslange Anstellung nach einer Probezeit. Sie haben besondere Pflichten, darunter
Beamtendienstrecht regelt zudem Laufbahnen, Aufstiegsmöglichkeiten, Versetzungen und die Besoldung. Die Besoldung richtet sich nach bundes- bzw.
Disziplinarrechtliche Regelungen betreffen Dienstvergehen, Disziplinarmaßnahmen und entsprechende Verfahren. Beamte haben Anspruch auf rechtliches Gehör, und die
Auf Bund- und Landesebene bestehen Unterschiede, doch gilt das Beamtendienstrecht grundsätzlich für zentrale Berufsgruppen wie Lehrerinnen