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Baustopp

Baustopp ist der vorübergehende oder in bestimmten Fällen auch der dauerhafte Stopp von Baumaßnahmen. Er dient dem Schutz von Sicherheit, Gesundheit, Umwelt und öffentlichem Interesse sowie der Einhaltung von Baurecht und Genehmigungen. Ein Baustopp kann von Behörden angeordnet werden, zum Beispiel von der Bauaufsichtsbehörde, oder in Einzelfällen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern entstehen.

Rechtliche Grundlagen und Verfahrensweise hängen von der Rechtsordnung des jeweiligen Landes ab. In Deutschland basieren bauordnungsrechtliche

Auswirkungen betreffen Bauherren, Bauunternehmen und oft auch Nachbarn. Ein Baustopp verlängert Zeitpläne, erhöht Kosten und kann

Begriffsabgrenzung: Baustopp kann informell, als vorübergehender Stillstand oder als formelles Bauverbot verstanden werden. Umgangssprachlich wird er

Maßnahmen
auf
dem
Baugesetzbuch
(BauGB)
und
den
Landesbauordnungen;
in
anderen
deutschsprachigen
Ländern
gelten
ähnliche
Regelungen.
Eine
Baustoppverfügung
wird
erlassen,
wenn
Mängel
erkannt
werden,
die
Sicherheit
oder
Umwelt
beeinträchtigen,
Genehmigungen
fehlen
oder
wesentliche
Baubestimmungen
verletzt
sind.
Häufig
ist
eine
Fristsetzung
verbunden,
innerhalb
derer
Nachbesserungen
erfolgen
müssen.
Gegen
eine
Baustoppverfügung
bestehen
in
der
Regel
Rechtsbehelfe
wie
Widerspruch
oder
Klage.
Vertragsstrafen
oder
Versicherungslasten
nach
sich
ziehen.
Oft
wird
versucht,
den
Stopp
durch
Nachbesserungen,
Anträge
auf
Genehmigungen
oder
Klärung
von
Rechtsfragen
aufzuheben.
auch
als
Baustellenstopp
oder
Bauverfügung
bezeichnet,
je
nach
Rechtsordnung.