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Baugenehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren ist der behördliche Prozess, durch den die zuständige Bauaufsichtsbehörde in Deutschland prüft, ob ein Bauvorhaben zulässig ist. Es dient dem Schutz von Sicherheit, Gesundheit und Umwelt sowie der ordnungsgemäßen städtebaulichen Entwicklung. In vielen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich; manche Vorhaben sind gemäß Landesbauordnung genehmigungsfrei oder unterliegen einer Meldung statt einer eigentlichen Genehmigung.

Rechtliche Grundlage bilden das Baugesetzbuch (BauGB) des Bundes sowie die entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) und weitere Bauvorschriften.

Ablauf des Verfahrens: Der Bauantrag muss in der Regel Baupläne, Lageplan, Baubeschreibung, statische Nachweise, Brandschutzkonzept, energetische

Entscheidung: Am Ende steht der Baugenehmigungsbescheid oder eine Ablehnung mit Begründung. Gegen den Bescheid sind Rechtsmittel

Die
Bauaufsichtsbehörde
prüft,
ob
das
Vorhaben
den
baurechtlichen
Anforderungen
genügt,
einschließlich
Standsicherheit,
Brandschutz,
Barrierefreiheit
und
Energiestandards.
Die
konkreten
Anforderungen
ergeben
sich
aus
BauGB,
LBO,
Landesvorschriften
sowie
ggf.
Denkmalschutz-,
Naturschutz-
und
Umweltauflagen;
das
Verfahren
wird
auch
durch
landesrechtliche
Regelungen
geprägt.
Nachweise
gemäß
dem
Gebäudeenergiegesetz
(GEG)
sowie
ggf.
Nachweise
zu
Schallschutz
und
Denkmalschutz
enthalten.
Der
genaue
Dokumentenumfang
variiert
je
Vorhaben
und
Bundesland.
Nach
Eingang
prüft
die
Behörde
formale
Vollständigkeit,
die
baurechtliche
Vereinbarkeit
und
kann
ggf.
weitere
Unterlagen
oder
Auflagen
verlangen;
Einwendungen
aus
der
Öffentlichkeit
werden
berücksichtigt.
möglich.
Nach
Genehmigung
darf
mit
der
Bauausführung
begonnen
werden,
vorbehaltlich
weiterer
Auflagen
und
behördlicher
Abnahmen.
Die
Bearbeitungsdauer
variiert
stark
je
Vorhaben,
Region
und
Behörde;
typischerweise
dauert
sie
Wochen
bis
Monate.
Es
gibt
außerdem
genehmigungsfreie
Vorhaben
oder
Vorabentscheidungen
(Vorbescheid)
in
ausgewählten
Fällen.