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Ausschließung

Ausschließung (Plural Ausschließungen) bezeichnet den Prozess, jemanden oder etwas aus einer Gruppe, einem System oder einem Rechtskreis auszuschließen. Sie kann formell oder informell erfolgen, vorübergehend oder dauerhaft. Typische Gegenstände der Ausschließung sind Teilnahme, Rechte, Zugang oder Zugehörigkeit. Der Begriff wird in vielen Fachgebieten verwendet, wobei der genaue Umfang durch Rechtsnormen, Verträge oder soziale Normen bestimmt wird.

Im Recht bezieht sich Ausschließung häufig auf den Ausschluss von Personen aus einem Verfahren (z. B. wegen

In der Sozialwissenschaft wird der Begriff "soziale Ausschließung" verwendet, um Situationen zu beschreiben, in denen Individuen

In der Logik bezeichnet man auch die "Ausschlussregel" als Prinzip, etwa den Satz vom ausgeschlossenen Dritten

Ausschließung hat auch politische oder organisatorische Anwendungen, etwa der Ausschluss aus einer Organisation oder einer Wählbarkeit,

Befangenheit)
oder
vom
Zugang
zu
Leistungen,
Rechten
oder
Beteiligungen.
Häufig
verwendet
wird
der
Begriff
in
Verbindung
mit
Ausschlussklauseln
in
Verträgen
oder
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
die
Haftung,
Gewährleistung
oder
bestimmte
Ansprüche
begrenzen
oder
ausschließen.
oder
Gruppen
systematisch
vom
sozialen,
wirtschaftlichen
oder
politischen
Leben
ausgeschlossen
werden,
etwa
durch
Diskriminierung,
Stigmatisierung
oder
fehlenden
Zugang
zu
Bildung,
Arbeitsmarkt
oder
Wohnraum.
(tertium
non
datur),
wobei
eine
Behauptung
entweder
wahr
oder
falsch
ist;
eine
dritte
Möglichkeit
ist
ausgeschlossen.
sowie
Ausschluss
von
Minderheiten
in
bestimmten
Prozessen,
was
rechtlich
oder
ethisch
geprüft
wird.