Ausplünderung
Ausplünderung bezeichnet den rechtswidrigen Diebstahl von Gütern durch Soldaten, Besatzungstruppen oder andere Akteure während bewaffneter Konflikte, Unruhen oder Besatzung. Der Begriff wird im deutschen Sprachgebrauch oft synonym mit Plünderung verwendet. Im Völkerrecht wird Plünderung als Kriegsverbrechen oder rechtswidrige Beschlagnahme angesehen und ist grundsätzlich verboten.
Historisch spielte Ausplünderung eine Rolle von der Antike bis in die Neuzeit. Kriegführende Staaten nutzten Beute
Im heutigen Völkerrecht schützt das Internationale Humanitäre Recht Eigentum und Kulturgut der Zivilbevölkerung; Besatzungsmächte dürfen Beschlagnahmungen
Ausplünderung kann langfristige wirtschaftliche Schäden, Verlust kultureller Zeugnisse und Traumata in betroffenen Gemeinschaften verursachen. Die Rückgabe
Beispiele aus der Geschichte umfassen Kunst- und Kulturgüterraub während des Zweiten Weltkriegs sowie die nach Kriegsende