Ausnahmerecht
Ausnahmerecht bezeichnet den Teil des Rechts, der in Ausnahme- oder Krisenlagen greift, wenn die normale Rechtsordnung nicht ausreicht. Es regelt, unter welchen Umständen ein Staat von der allgemeinen Rechtsordnung abweichen darf, welche Behörden befugt sind, Sondermaßnahmen zu ergreifen, und wie lange solche Maßnahmen gelten. Ziel ist es, Handlungsfähigkeit, Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, während gleichzeitig Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden sollen.
Typischer Inhalt des Ausnahmertsrechts sind verfassungs- und gesetzliche Bestimmungen über Notstand, Ausnahmezustand oder Krisenlage, Zuständigkeiten der
Ein zentrales Merkmal ist der Spannungsbogen zwischen Notwendigkeit einer schnellen, effektiven Reaktion und dem Schutz der
Die konkrete Ausgestaltung des Ausnahmrechts variiert zwischen Rechtsordnungen. In vielen Staaten ist es als spezieller Teil