Ausleihrechte
Ausleihrechte, auch bekannt als Lizenzen zur Ausleihe oder Leihrechte, beziehen sich auf die rechtlichen Bestimmungen, die regeln, unter welchen Bedingungen ein Werk – wie Bücher, Filme, Musik oder digitale Inhalte – von einer Person oder Institution an eine andere verliehen werden darf. Diese Rechte sind besonders relevant für Bibliotheken, Archive, Medienarchive und andere Einrichtungen, die Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Die Ausleihrechte sind eng mit dem Urheberrecht verbunden und unterliegen dessen Grundsätzen. Gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG)
In der Praxis werden Ausleihrechte oft durch Lizenzverträge geregelt, die zwischen dem Rechteinhaber und der ausleihenden
Ausleihrechte sind auch international relevant, da Werke oft grenzüberschreitend genutzt werden. Hier kommen internationale Abkommen wie