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Aufwandsentschädigung

Aufwandsentschädigung ist eine Zuschussform, mit der Privatpersonen für Aufwendungen und Zeitaufwendungen entschädigt werden, die ihnen durch die Erfüllung öffentlicher, ehrenamtlicher oder vereinsbezogener Aufgaben entstehen. Sie dient dazu, den finanziellen Mehraufwand auszugleichen, der durch Teilnahme an Sitzungen, Reisen, Vorbereitung oder sonstige Tätigkeiten entsteht. Die Zahlung ist in der Regel kein Gehalt oder festes Arbeitsentgelt, sondern eine Erstattung bzw. eine zeitlich begrenzte Zuwendung.

Anwendungsbereiche umfassen unter anderem kommunale Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder), ehrenamtliche Vorstände und Mitarbeit in Vereinen oder

Steuerliche Behandlung und Sozialversicherungspflicht variieren je nach Rechtsrahmen und Nutzungsweise. Viele Aufwandsentschädigungen gelten steuerlich als nachweislich

Der Begriff wird häufig auch als Spesen- oder Aufwendungsersatz verstanden, unterscheidet sich aber vom regulären Arbeitslohn

Verbänden.
Auch
in
der
Justiz-
und
Behördenpraxis
kann
Aufwandsentschädigung
für
ehrenamtliche
oder
nebenberufliche
Tätigkeiten
erfolgen.
Die
konkrete
Höhe
und
Ausgestaltung
hängen
von
gesetzlichen
Vorgaben,
kommunalen
Satzungen,
Vereinssatzungen
oder
vertraglichen
Vereinbarungen
ab.
Oft
werden
unter
anderem
Reisekosten,
Verpflegungsmehraufwand
und
Verdienstausfall
komplementär
erstattet.
erstattete
Ausgaben
oder
als
sehr
geringfügige
Bezüge;
sie
können
jedoch
unter
bestimmten
Umständen
steuerpflichtig
oder
sozialversicherungsbeitragspflichtig
sein.
Transparenz
und
nachvollziehbare
Abrechnung
sind
in
der
Praxis
wichtig,
insbesondere
in
öffentlichen
oder
gemeinnützigen
Organisationen.
oder
Honoraren.
In
vielen
Organisationen
ergänzt
Aufwandsentschädigung
die
ehrenamtliche
Tätigkeit
und
trägt
dazu
bei,
eine
Beteiligung
zu
ermöglichen
und
zu
erleichtern.