Aufwandsentschädigung
Aufwandsentschädigung ist eine Zuschussform, mit der Privatpersonen für Aufwendungen und Zeitaufwendungen entschädigt werden, die ihnen durch die Erfüllung öffentlicher, ehrenamtlicher oder vereinsbezogener Aufgaben entstehen. Sie dient dazu, den finanziellen Mehraufwand auszugleichen, der durch Teilnahme an Sitzungen, Reisen, Vorbereitung oder sonstige Tätigkeiten entsteht. Die Zahlung ist in der Regel kein Gehalt oder festes Arbeitsentgelt, sondern eine Erstattung bzw. eine zeitlich begrenzte Zuwendung.
Anwendungsbereiche umfassen unter anderem kommunale Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder), ehrenamtliche Vorstände und Mitarbeit in Vereinen oder
Steuerliche Behandlung und Sozialversicherungspflicht variieren je nach Rechtsrahmen und Nutzungsweise. Viele Aufwandsentschädigungen gelten steuerlich als nachweislich
Der Begriff wird häufig auch als Spesen- oder Aufwendungsersatz verstanden, unterscheidet sich aber vom regulären Arbeitslohn