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Aufnahmeprüfung

Aufnahmeprüfung bezeichnet in Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Aufnahmeprüfung, die über die Zulassung zu einem Studiengang, einer Hochschule oder einer Ausbildungsstätte entscheidet. Der Begriff wird unterschiedlich verwendet und kann neben der offiziellen Bezeichnung auch als Eignungstest oder Auswahlprüfung auftreten. Ziel ist es, Fähigkeiten, Kenntnisse oder persönliche Eignung zu prüfen, die für den konkreten Studiengang oder die Ausbildung relevant sind.

Anwendungsfelder: Viele Universitäten und Fachhochschulen setzen Aufnahmeprüfungen für bestimmte Fachbereiche ein, etwa Medizin, Pharmazie, Architektur, Design,

Durchführung und Formate: Die Formate variieren stark. Typische Bestandteile sind schriftliche Prüfungen zu Fachinhalten oder Allgemeinwissen,

Verfahren und Rechtsrahmen: Es gibt keinen einheitlichen bundesweiten Standard. Die konkreten Anforderungen werden von der jeweiligen

Kunst,
Musik,
Theater
und
Lehramtsstudiengänge.
Öffentliche
Hochschulen
verwenden
Aufnahmeprüfungen
häufig
in
Verbindung
mit
anderen
Zulassungsmerkmalen
wie
Notendurchschnitt
oder
Wartezeiten;
in
vielen
Fällen
dient
der
Test
der
Auswahl
aus
einer
großen
Bewerbergruppe,
wenn
die
Plätze
begrenzt
sind.
mündliche
Prüfungen,
fachpraktische
Aufgaben,
Auditions
oder
künstlerische
Arbeiten
(Portfolios),
sowie
Vorstellungsgespräche
oder
Gruppenauswahlverfahren.
Manche
Programme
verlangen
zusätzlich
Unterlagen
wie
Arbeitsproben,
Motivationsschreiben
oder
Empfehlungsschreiben.
Die
Ergebnisse
legen
häufig
eine
Rangliste
fest
oder
entscheiden
direkt
über
die
Zulassung.
Hochschule
oder
Einrichtung
festgelegt
und
öffentlich
kommuniziert.
Wer
eine
Aufnahmeprüfung
nicht
besteht,
kann
sich
meist
erneut
bewerben
oder
andere
Programme
wählen.