Ausbildungsstätte
Ausbildungsstätte bezeichnet im deutschen Ausbildungsrecht den Ort, an dem die praktische Berufsausbildung im Rahmen eines Ausbildungsvertrags vermittelt wird. Typischerweise ist dies der Betrieb oder eine Werkstatt des ausbildenden Unternehmens; möglich ist auch ein externes Bildungs- oder Trainingszentrum, das von der zuständigen Kammer als Ausbildungsstätte anerkannt ist. Im dualen System erfolgt die praktische Anleitung in der Ausbildungsstätte, während theoretische Kenntnisse in der Berufsschule vermittelt werden.
Die Rechtsgrundlage bildet das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die konkrete Ausbildungsordnung legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt
Unterschiede: Ausbildungsstätte bezeichnet den praktischen Lernort; Berufsschule ist der Lernort für Theorie. In der Praxis können