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Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag im deutschen Dualen Ausbildungssystem zwischen einem Ausbildungsbetrieb und einer Auszubildenden bzw. einem Auszubildenden. Er bildet die rechtliche Grundlage der Berufsausbildung und regelt Rechte, Pflichten und Rahmenbedingungen während der Ausbildungszeit.

Der rechtliche Rahmen liegt hauptsächlich im Berufsbildungsgesetz (BBiG); bei handwerklichen Berufen gelten ergänzend die Handwerksordnung. Der

Inhalt des Vertrags umfasst typischerweise die Namen der Parteien, Ausbildungsbetrieb und Ausbildungsort, Ausbildungsbeginn und -dauer, sowie

Die Duale Ausbildung verbindet praktische Arbeit im Betrieb mit theoretischem Unterricht in der Berufsschule. Der Vertrag

Eine Kündigung während der Probezeit ist in der Regel mit geringerem Aufwand möglich; außerhalb der Probezeit

Vertrag
sollte
vor
Beginn
der
Ausbildung
schriftlich
abgeschlossen
werden
und
wird
in
der
Regel
bei
der
zuständigen
Industrie-
und
Handelskammer
(IHK)
oder
Handwerkskammer
(HWK)
gemeldet
bzw.
registriert.
Minderjährige
Auszubildende
benötigen
zusätzlich
die
Einwilligung
der
Erziehungsberechtigten.
das
Ausbildungsziel
und
den
vorgesehenen
Ausbildungsplan.
Weitere
Bestandteile
sind
die
Pflichten
des
Auszubildenden,
Arbeitszeiten,
Urlaub,
Vergütung,
Probezeit
und
Kündigungsmöglichkeiten,
Sicherheits-
und
Aufsichtsregelungen
sowie
Hinweise
zu
Berufsschulbesuch
und
betrieblicher
Einweisung.
kann
sich
auf
den
Besuch
der
Berufsschule,
den
Zeitrahmen
der
Ausbildungsinhalte
und
den
Zugang
zu
Lern-
und
Ausbildungsmaßnahmen
beziehen.
gelten
gesetzliche
oder
vertraglich
vereinbarte
Kündigungsfristen.
Nach
erfolgreichem
Ausbildungsabschluss
erhält
der
Auszubildende
ein
Abschlusszeugnis
bzw.
das
Berufsabschlusszeugnis;
der
Ausbildungsbetrieb
bestätigt
die
erworbenen
Kompetenzen.